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	<title>Prozess-Tagebuch Archive - Das Auschwitz-Komitee</title>
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	<title>Prozess-Tagebuch Archive - Das Auschwitz-Komitee</title>
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		<title>45. Verhandlungstag, Donnerstag, 23. Juli 2020 (Urteilsverkündung)</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/2388/45-verhandlungstag-urteilsverkuendung-am-23-juli-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jul 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bruno Dey wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er muss nicht die Verfahrenskosten tragen, aber die Kosten seines Anwalts. Er ist wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen schuldig und wegen versuchten Mordes in einem Fall. Bruno Dey zeigte keine sichtbaren Reaktionen und auch bei seinen Verwandten, die zu siebt gekommen waren, fiel...</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Bruno Dey wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er muss nicht die Verfahrenskosten tragen, aber die Kosten seines Anwalts. Er ist wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen schuldig und wegen versuchten Mordes in einem Fall.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bruno Dey zeigte keine sichtbaren Reaktionen und auch bei seinen Verwandten, die zu siebt gekommen waren, fiel uns nichts dergleichen auf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dann verlas die Richterin Meier-Göring die Begründung des Gerichts. Das Verfahren sei schwierig und habe sie auch außerhalb des Gerichtssaales verfolgt. Am meisten habe es aber den Nebenklägern abverlangt.&nbsp; Diese mussten „Schweres“ hervorholen, mussten es wiederholen aus Pflichtgefühl, für die Menschenwürde, die Mitmenschlichkeit und nachfolgende Generationen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dann gestand sie Bruno Dey zu, dass er Eindrücke in seine Wahrnehmung gab, sich den Nebenklägern stellte und zuhörte; woher aber Bruno Deys Pflichtgefühl komme, blieb für das Gericht unklar. Dey habe seine Schuld nicht erkannt und sich nur als Beobachter gesehen, nicht als „Gehilfe dieser Hölle“. Das Gericht erkenne seine Entschuldigung an, aber es bleibe unklar, wofür er sich entschuldige, aber vielleicht habe er sich in diesem Verfahren seiner Schuld angenähert. Meier-Göring beschrieb nun Beobachtungen einiger Zeugen, den Hunger, die Krankheiten, die Grausamkeit. Unter dieser Entmenschlichung der Opfer litt Bruno Dey aber nicht, er „vergaß seine Menschlichkeit und sein Gewissen“. Er fand den Dienst sogar eintönig und gewöhnte sich an den Anblick der Verbrechen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Ganz normale Menschen in Deutschland haben das ganz normalen Menschen angetan – wegen eines Befehls.“ Befehle wie diese dürfen nicht befolgt werden, dagegen müsse man sich stellen, auch wenn es das eigene Leben gefährdet. „Es war falsch und ein furchtbares Unrecht. Sie hätten nicht mitmachen dürfen. Sie hätten sich entziehen müssen.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bruno Dey müsse bestraft werden und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass normale Menschen so etwas tun konnten, denn Millionen Deutsche taten es (!), aus Gleichgültigkeit, aufgrund eines Befehls, aus Gewissenlosigkeit. Meier-Göring flocht nun eine Polemik gegen die Floskel „Rädchen in der Maschinerie“ ein. Es seien Menschen gewesen, die die Morde durchführten und der Begriff „Maschinerie“ erleichtere das Wegschieben von Verantwortung. Meier-Göring rief auf: „Wehret den Anfängen, seid wachsam, denkt selbst und hinterfragt, wo euch Unrecht und Mord befohlen wird – auch wenn der Preis die eigene Sicherheit ist.“ Wer sich wie Dey verhalte, müsse mit einer Anklage rechnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Meier-Göring ging nun auf die späte Anklage ein, denn 1982 wäre die Strafe für Dey höher ausgefallen. Das Urteil gegen Dey verdanke sich den Nebenklägern, denn durch deren Schilderungen habe das Gericht verstanden, dass „für Juden und Osteuropäer der erste Tag in Stutthof der Beginn eines grausamen Sterbens war“, denn sie galten als „Untermenschen“. Diese Erkenntnis habe das Urteil beeinflusst und es gehe über die bisherige Rechtsprechung hinaus. Meier-Göring sprach nun nochmals Dey an und äußerte ihr Unverständnis, dass er, obwohl er in der Vorzeigekompanie unter Reddig war, behaupte, bei ihm seien keine Nazis gewesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun ging sie auf die Strafhöhe ein. Dass Dey jung und beeinflussbar war, sei strafmindernd. Allerdings habe Dey nicht erkennen lassen, dass er unter dem Anblick der Grausamkeiten litt oder einen Gewissenskonflikt ausgetragen habe. Dey habe daher nicht nach einem Ausweg gesucht, denn: „Sie litten nicht in Stutthof.“ Da er keinen Gewissenskonflikt erkennen lasse, könne er sich auch nicht auf einen Befehlsnotstand berufen. Vielmehr sei auch bei seiner Aussage, dass ihm die Opfer leid getan hätten, keine echte Gefühlsregung erkennbar gewesen. Und er habe sein Gewissen nicht „angestrengt“. Seine Verweis auf Befehle sei falsch, weil dann jeder die Schuld auf die höhere Ebene schiebe, wo doch auch im Militärstrafbuch stand, dass verbrecherische Befehle abzulehnen seien. Und Dey hätte auch seine Rolle auf dem Turm als Teil des Unrechts erkennen müssen. Die Wachleute „standen Schmiere“. Stutthof sei von einem Arbeitslager zu einem Vernichtungslager geworden, das habe Dey sehen können angesichts der Leichen, der Leichenverbrennung usw.. Daher sei Dey der Beihilfe zum Mord an 5000 jüdischen Frauen schuldig. Er sei nur für einen Fall versuchten Mordes zu verurteilen, denn die Nebenklägerin blieb bis Anfang Mai in Stutthof – dagegen sei in den Fällen, wo die Anwesenheitsdauer im Hauptlager bei den Nebenklägern nicht feststellbar oder zu kurz war, keine Strafe wegen versuchten Mordes auszusprechen. In zwei Fällen müsse Dey zusätzlich verurteilt werden, nämlich bei zwei männlichen Nebenklägern. Leider sei diese Schuld nur unzureichend klärbar aufgrund des späten Prozesses, dies sei eine neue Schuld Deutschlands den Opfern gegenüber.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Meier-Göring ging auch aufgrund Deys Aussage davon aus, dass er von den Gasmorden wusste. Und auch die Morde in der Genickschussanlage habe er beobachtet, sonst hätte er von diesem Ereignis nicht vor Gericht gesprochen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Abschließend wurde die Strafzumessung begründet. Im Jugendstrafrecht existiere ein eigener Strafrahmen. Und Dey müsse als Jugendlicher bestraft werden, sein Entwicklungsstand sei zu berücksichtigen. Dey habe zwar sein Gewissen nicht befragt, aber er sei auch in eine „menschlich schwere Aufgabe“ gestellt worden. Dey habe Beihilfe zu einem beispiellosen Verbrechen geleistet und sei daher zu zwei Jahren Strafe zu verurteilen. Würde man Dey die Kosten des Verfahrens auferlegen, würde ihn das wirtschaftlich ruinieren. Dey war Gehilfe eines Staatsverbrechens, daher trage der Staat die Verfahrenskosten, aber nicht die für Deys Anwalt. Dey könne nun innerhalb einer Woche Revision einlegen. Er müsse die Bewährungsauflagen zwei Jahre lang einhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Letzteres vergaß die Richterin fast vorzutragen – spielt ja vermutlich keine Rolle.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So endete dieses Verfahren unaufgeregt. Für das Urteil war wieder viel Presse gekommen, aber leider keine Nebenkläger oder deren Verwandte. Dafür war die „Mahnwache“ diesmal sehr gut besucht. Im Gegensatz zum Beginn des Verfahrens im Herbst 2019 waren keine Neonazis gekommen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong><a href="https://www.auschwitz-komitee.de/prozess-tagebuch/">&gt;&gt;&gt; zum Prozess-Tagebuch</a></strong></h3>
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		<title>44. Verhandlungstag, Montag, 20.07.2020</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/2313/44-verhandlungstag-montag-20-07-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Plädoyer Verteidigung und letzte Worte des Angeklagten Bruno D. Der verteidigende Anwalt Stefan Waterkamp begann sein Plädoyer mit der Aussage, die nationalsozialistischen Verbrechen seien unbegreiflich und unverzeihlich, auch die, die im KZ Stutthof begangen wurden. Was im Prozess gesagt worden sei, habe allen den Atem stocken lassen und die Berichte seien auch an Bruno D....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.auschwitz-komitee.de/2313/44-verhandlungstag-montag-20-07-2020/">44. Verhandlungstag, Montag, 20.07.2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.auschwitz-komitee.de">Das Auschwitz-Komitee</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph"><strong>Plädoyer Verteidigung und letzte Worte des Angeklagten Bruno D.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der verteidigende Anwalt Stefan Waterkamp begann sein Plädoyer mit der Aussage, die nationalsozialistischen Verbrechen seien unbegreiflich und unverzeihlich, auch die, die im KZ Stutthof begangen wurden. Was im Prozess gesagt worden sei, habe allen den Atem stocken lassen und die Berichte seien auch an Bruno D. „nicht spurlos vorübergegangen“. Er ging auf Versäumnisse der Justiz ein, es sei „eine Schande“, dass viele der wahren Mörder nicht vor Gericht gestellt worden seien. Waterkamp entgegnete dem Plädoyer des Staatsanwalt Mahnke, der darauf hingewiesen hatte, Mord verjähre nicht, damit, dass Mord aus „niederen Beweggründen“, auch Mord aus Antisemitismus doch verjähre. Deshalb konzentriere sich die Anklage auf die Mordmerkmale „Heimtücke“ und „Grausamkeit“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Waterkamp ging im Folgenden auf die Veränderungen in der Rechtsprechung ein, insbesondere seit dem Prozess in Lüneburg gegen Gröning. Auch in diesem Urteil habe man die Tat eingegrenzt auf die Morde bei der sogenannten „Ungarn-Aktion“ vom 16. Mai 1944-11. Juli 1944. Gröning sei zwar für Beihilfe zum Mord verurteilt worden, aber nicht insgesamt für die Bedingungen im Lager verantwortlich gemacht worden. Da er Dienst mit der Waffe an der Rampe geleistet habe, sei er unmittelbar Teil der „Drohkulisse“ gewesen, die dazu geführt hat, Widerstand im Kern zu unterbinden. Gröning seien also eine konkrete Tat und konkrete Handlungen vorgeworfen worden. Waterkamp deutete dies als aktuelle juristische Signale, dass die bloße Mitgliedschaft in der Wachmannschaft eines KZ nicht als Begründung für die Beteiligung an Morden ausreichend sei. Bei den Vorwürfen gegen Bruno D. gebe es keinerlei Begrenzung der Tat, ihm werde Beihilfe zum Mord vorgeworfen unabhängig davon, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat auf dem Wachturm gestanden habe oder nicht. Im Prozess sei deshalb viel über den Befehl argumentiert worden, der besagte, die jüdischen Häftlinge zu ermorden. Ob Bruno D. diesen Befehl wirklich gekannt habe, hätte aber im Prozess nicht bewiesen werden können. Waterkant erklärte, es sei davon auszugehen, dass Bruno D. davon nicht wusste, da die Morde hätten geheim gehalten werden sollen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Waterkamp ging im Anschluss auf die verschiedenen Arten der von der SS in Stutthof begangenen Morde ein: Tödliche Lebensbedingungen im KZ Stutthof, Morde in der Genickschussanlage, Morde in der Gaskammer. Waterkamp erklärte, es sei unzulässig, davon auszugehen, im ganzen KZ Stutthof in allen Baracken hätten lebensfeindliche Bedingungen geherrscht. Waterkamp bezog sich auf eine Aussage des Zeugen und Überlebenden Marek Dunin-Wasowicz, er hätte berichtet, dass Funktionshäftlinge geimpft wurden und sich Lebensmittel organisieren konnten. Dies war einer der seltenen Momente, in denen die Aussagen der Überlebenden, die im Prozess ausgesagt haben, im Verteidiger-Plädoyer eine Rolle spielten. Die Häftlingsgesellschaft sei insgesamt sehr heterogen gewesen, was Zugänge zu Lebensmitteln und die Unterbringung und Bedingungen anginge. Nur jüdische Häftlinge hätten insgesamt eine schlechtere Situation gehabt, weil sie beispielsweise keine Lebensmittelpakete empfangen konnten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Waterkamp erklärte, es sei im Prozess nicht bewiesen worden, dass Bruno D. Kenntnis über die Morde in der Genickschussanlage gehabt habe. Der Angeklagte habe davon nichts gewusst und sei davon freizusprechen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Anschließend umriss der Verteidiger kurz, beinahe beiläufig, den Ablauf des industriellen Massenmords im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und verglich in einem zynischen Exkurs Beschaffenheit und Größe der Gaskammern in Auschwitz und Stutthof. Der Verteidiger verglich, wie lange es gedauert habe, bis die Menschen, die in den Gaskammern der beiden Lager ermordet wurden, wirklich tot waren. Während es in Auschwitz 20 Minuten gedauert habe, seien es in Stutthof „nur“ drei Minuten gewesen. In Stutthof habe die SS die Menschen, die ermordet werden sollten, im Lager in den Baracken der jüdischen Häftlinge ausgewählt. Zu diesem Zeitpunkt hätten sie bereits von den Gaskammern gewusst und seien bei der Selektion davon ausgegangen, dass sie ermordet werden. Da die Menschen wussten, was sie erwartete, sei die Grausamkeit „nicht vergleichbar“. Das Mordmerkmal „Heimtücke“ sei deshalb „nicht gegeben“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Von den genauen Bedingungen im Lager habe Bruno D. nichts gewusst, da die er das Lager nie betreten habe. Seinen Aussagen sei lediglich zu entnehmen, dass er sehen konnte, wie im Frauenlager die Frauen Appell stehen mussten, dass während der Epidemien viele Frauen gestorben sind, sowie eine einzige Erhängung. Ob er darüber hinaus z.B. Schläge und Gewalt hätte sehen können, sei nicht mehr ermittelbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der verteidigende Anwalt führte weiter aus, Bruno D. habe den Befehl im KZ Stutthof Wachdienst zu leisten, nicht als verbrecherisch erkennen können. Der Angeklagte habe in seiner Jugend keine rechtstaatliche Gesellschaft kennen gelernt. Seine Erziehung sei auf „Raushalten“ ausgerichtet gewesen. Im Lager angekommen, hätte Bruno zwar sehen können, dass auch jüdische Menschen, unschuldige Menschen, eingesperrt und ermordet werden. Das habe er auch als verbrecherisch wahrnehmen können, aber nicht seine eigene Wachdiensttätigkeit. Die ganze Rechtsprechung seit über 70 Jahren bis heute zeige, dass es an der Mitschuld der Wachmannschaften Zweifel gebe. Waterkamp fragte daran anschließend: „Wie sollte das ein 18-Jähriger im Herbst 1944 erkennen?“ Bruno D. habe keinen Ausweg gesehen, sich zu entziehen. Versetzung sei zwar möglich gewesen, aber ob der Angeklagte davon wusste, könne nicht festgestellt werden. Während er in Stutthof war, habe es aus der 1. Kompanie keine Versetzungen gegeben, der Angeklagte habe also keine „Vorbilder“ gehabt. „So etwas wie Befehlsverweigerung“ habe es damals außerdem „einfach nicht“ gegeben. Der Angeklagte habe seine Teilnahme als alternativlos angesehen und nicht als eine Mitarbeit an den Verbrechen betrachtet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Tatkomplex in Neustadt erklärte der Verteidiger im Plädoyer, der Angeklagte habe ausgesagt, er habe die Häftlinge „bis in den Hafen begleitet“. Ob er am Tatort der Erschießungen war, ließe sich daraus nicht ableiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Waterkamp erörterte, die Bedeutung der Wachleute auf den Türmen im KZ Stutthof erscheine „sehr gering“, die SS im Lager und die Kapos hätten die direkte Drohkulisse geschaffen, den Wachleuten auf den Türmen hätten die Häftlinge keine Beachtung geschenkt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Verteidiger plädierte für Jugendstrafrecht, da der Angeklagte sowohl als 17-Jähriger als auch später als 18-Jähriger „gewisse Merkmale der Unreife“ gezeigt habe. Die strenge Erziehung der Familie, später in der Wehrmacht sei er auf Befehlshörigkeit und Disziplin gedrillt worden, er sei es gewohnt gewesen, „Autoritäten zu gehorchen“, das habe sich bei der Arbeit im KZ fortgesetzt. Waterkamp betonte, die SS sei damals eine staatliche Organisation gewesen und dass die Wehrmacht mit ihr zusammenarbeitete. Er erklärte: Die Lager entsprachen der NS-Ideologie, die seit 1933 offizielle Staatsdoktrin waren. Das alles sorge dafür, dass der Zusammenhang zwischen seinem Wachdienst und den Leichen im Lager für Bruno nicht erkennbar gewesen sei. Nicht mal heute räume er das ein, wie hätte er es damals erkennen können?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Forderung der Verteidigung sei deshalb abschließend: Freispruch.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn es doch zu einer Strafe komme, sei sie zur Bewährung auszusetzen, da der Angeklagte keine nationalsozialistische oder antisemitische Gesinnung gehabt habe. Er habe sich aufgrund seiner Erziehung „aus Ärger raushalten“ wollen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Waterkamp ging auf das Plädoyer des Staatsanwalts Mahnke ein, der gesagt habe, das Urteil diene auch der Generalprävention. Weder für Neonazis noch für potenzielle Mitläufer, sei jedoch relevant, ob das Strafmaß auf zwei oder drei Jahre ausfallen würde. Der Justiz ginge es in diesem Prozess darum, ein Signal zu setzen: „Wir sind nun anders, wir haben gelernt“. Es dürfe aber nicht Teil der Verhandlung sein, das eigene Versagen der Justiz nun nach 75 Jahren mit einem hohen Strafmaß im Jugendstrafrecht auszugleichen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Waterkamp betonte, der Angeklagte habe ausgesagt, die Gefangenen hätten ihm Leid getan. Er habe gewusst, dass die Juden unschuldig waren</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Anschluss ging Waterkamp auf die von ihm angenommen Folgen der Strafe für den Angeklagten ein: Die Strafe würde im Strafvollzug für Erwachsene zu leisten sein. Er wäre 2 Jahre lang von seiner Familie getrennt. Das würde der Angeklagte wahrscheinlich nicht überleben. Es sei aber ein Grundsatz des Rechtstaates, dass Verurteilte eine Chance hätten, zu Lebzeiten das Gefängnis wieder zu verlassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine Bewährungsstrafe spreche außerdem, dass Bruno D. seit 1945 gezeigt habe, dass er ein „ordentliches Mitglied der Gesellschaft dieses Staates“ sei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Waterkamp plädierte, das Gericht solle zudem davon absehen, dem Angeklagten die Kosten aufzuerlegen. Die Kosten seien nur deshalb sehr hoch, weil das Verfahren erst nach 75 Jahren geführt wurde, das sei nicht die Schuld des Angeklagten. Die Übernahme der Kosten würden ihn wirtschaftlich ruinieren, das käme einer zweiten Strafe gleich. Danach äußerte sich der Angeklagte. Er erklärte, dass er sich nach 75 Jahren vor Gericht verantworten müsse, habe ihn „viel Kraft gekostet“, ihm aber auch die Möglichkeit gegeben, sich damit auseinanderzusetzen. Er sagte, er wolle betonen, dass er sich nie freiwillig zur SS oder sonst einer Einheit gemeldet habe, „erst recht nicht in ein KZ“. Er sagte: Das „belastet mich heute noch sehr“. Das ganze Ausmaß der Grausamkeiten sei ihm erst jetzt im Prozess durch die Aussagen der Zeug*innen und Historiker klargeworden. Zum Abschluss äußerte er eine knappe Entschuldigung: „Heute möchte ich mich bei denen, die durch diese Hölle des Wahnsinns gegangen sind, und deren Angehörigen, entschuldigen – so etwas darf niemals wiederholt werden.“</p>



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			</item>
		<item>
		<title>43. Verhandlungstag, Freitag, 17.07.2020</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/2319/43-verhandlungstag-freitag-17-07-20/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jul 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu Beginn der Verhandlung trat die Richterin noch einmal kurz in die Beweisaufnahme ein, um zu verkünden, dass u.a. auch die versuchte Beihilfe zum Mord an den Angehörigen der Nebenkläger_innen in Betracht zu ziehen sei. Dann setzte RA Nestler die Plädoyers der Nebenklage fort. Nestler begann seine Ausführungen mit einer Geschichte seiner Mandantin Judith Meisel,...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.auschwitz-komitee.de/2319/43-verhandlungstag-freitag-17-07-20/">43. Verhandlungstag, Freitag, 17.07.2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.auschwitz-komitee.de">Das Auschwitz-Komitee</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Zu Beginn der Verhandlung trat die Richterin noch einmal kurz in die Beweisaufnahme ein, um zu verkünden, dass u.a. auch die versuchte Beihilfe zum Mord an den Angehörigen der Nebenkläger_innen in Betracht zu ziehen sei. Dann setzte RA Nestler die Plädoyers der Nebenklage fort. Nestler begann seine Ausführungen mit einer Geschichte seiner Mandantin Judith Meisel, die heute in einem Altenheim in Minneapolis lebt. Im Juni 1944 war sie zusammen mit ihrer Mutter und Schwester aus dem Ghetto Kowno nach Stutthof deportiert worden. Nach einem halben Jahr im Lager, wurden sie und ihre Mutter im Dezember 1944 für die Ermordung selektiert. Beide standen bereits in der Reihe vor der Gaskammer, als ein Wachmann Judith Meisel zurief, sie solle aus der Reihe heraustreten. Meisels Mutter bestärkte ihre Tochter und rief ihr auf Jiddisch zu, sie solle weglaufen. Judith Meisel nahm sich ein auf dem Boden liegendes Kleid und kehrte in die Baracke zurück. Ihre Mutter sah sie nie wieder.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Frage „Warum erst jetzt?“ sprang Nestler in die Nachkriegszeit und skizzierte die Entwicklung der deutschen Rechtsprechung in NS-Verfahren. Er betonte, dass er sich sicher sei, dass das Gericht in diesem Prozess ein Urteil von historischer Dimension sprechen werde. Für die Vernichtungslager hätten die Gerichte früh eine richtige Einschätzung gefunden, was die Beteiligung der Wachmannschaften am Massenmord betreffe. Er verwies dabei auf die Urteile im Sobibor-Verfahren 1950 in Frankfurt/Main und Chelmno-Verfahren in Bonn 1964. Durch die Rechtsprechung im Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963-1965 habe bei der juristischen Bewertung der Taten, wie der „Ungarn-Aktion“ 1944, jedoch eine absurde Zerlegung des Massenmords in Einzeltaten stattgefunden. In der Folge seien viele Verfahren, wie etwa gegen die SS-Männer, die in Auschwitz, die Menschen auf LKWs zu den Gaskammern fuhren, eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaften stuften die Schuld dieser Täter, z.B. im Vergleich zu den an der Rampe selektierenden Ärzten, als zu gering ein. Ermittlungen wurden nur bei einem konkreten Tatverdacht eingeleitet. Das Urteil im Demjanjuk-Verfahren 2011 brachte dann die Wende. Von nun an konnte jeder Wachmann eines Vernichtungslagers wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden. Nestler führte aus, wie er mit seinem Kollegen Thomas Walther auf die Idee kam, auch Strafanzeige gegen Demjanjuk wegen dessen Tätigkeit im KZ Flossenbürg 1944/45 zu stellen. Die Anzeige sei mit der Begründung abgelehnt worden, dass Flossenbürg kein Vernichtungslager gewesen sei. Mit den Anklagen gegen Oskar Gröning 2014 und Reinhold Hanning 2015 seien schließlich alle Formen des Massenmords berücksichtigt worden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um einen solchen Prozess voranzutreiben, so Nestler, benötige es eine aktive Staatsanwaltschaft und ein Gericht, das bereit sei NS-Verbrechen zu verhandeln. Andernfalls würden die Verfahren mit Verweis auf das BGH-Urteil von 1969 einfach eingestellt, wie zuletzt im Fall des ehemaligen SS-Sanitäters Hubert Zafke. Dieser BGH-Spruch sei jedoch kein Dogma. Nestler bezeichnete das erste Gutachten zur vermeintlichen Verhandlungsfähigkeit von Bruno D. als Skandal. In diesem Zusammenhang machte er dem Angeklagten ein Lob, der Nestlers Erfahrung mit NS-Tätern zufolge, einen der fittesten Eindrücke vor Gericht hinterlassen habe. Auf das Strafmaß eingehend, erklärte Nestler, dass Bruno D. beim Massenmord mitgeholfen habe und deshalb wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen sei. Abschließend ließ Nestler noch einmal seine Mandantin Judith Meisel zu Wort kommen, die sich von dem Verfahren eine Aufklärung darüber erhoffe, dass nahezu jedes KZ ein Ort organisierter Massenvernichtung unter den Augen der deutschen Bevölkerung gewesen sei. Der Prozess solle zeigen, wohin Rassismus führe und dass es falsch gewesen sei dort mitzumachen, egal in welchem Alter man sich befunden habe. Die deutsche Justiz habe Bruno D. sieben Jahrzehnte in dem Glauben gelassen, dass er nichts falsch gemacht habe. Die Höhe der Strafe sei ihr deshalb nicht wichtig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Danach trug Rechtsanwalt Goldbach sein Plädoyer vor. Die immer wieder vorgetragene Frage „Warum heute noch diese Prozesse?“ sei so alt, wie die NS-Prozesse selbst. Goldbach verwies darauf, dass es immer weniger Überlebende gebe. Seine Mandantin Eva Kurz sei noch vor Beginn des Prozesses am 14.7.19 verstorben, ein weiterer Mandant liege gerade im Sterben. Bruno D. stehe für das Verbrechen des Gehorsams vor Gericht. Die Befragung D.s durch die Richterin klang Goldbach zufolge, wie ein Gespräch zwischen der Kinder- und der Tätergeneration. Der Angeklagte habe dabei bewusst die Unwahrheit gesagt und ein sehr selektives Erinnerungsvermögen offenbart. Fragen nach dem Umgang mit jüdischen Häftlingen habe D. stets abgeblockt. Bei diesen Ausführungen Goldbachs schüttelten die Angehörigen des Angeklagten einmal mehr den Kopf. Goldbach betonte, dass D. die Erschießungen in Neustadt beobachtet haben müsse. Vor Gericht habe er dazu erklärt, dass er zwar Schüsse gehört habe, diese hätten aber auch in die Luft abgegeben worden sein können. Damit habe D. das Geschehene wissentlich verharmlost.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weiterhin habe der Angeklagte eine überhöhte Verneinung gebraucht, als er davon berichtete, wie er gesehen habe, dass Menschen lebend aus der Gaskammer herausgekommen seien. D. habe dadurch jeglichen Gedanken daran, dass dort Menschen ermordet wurden, abgewehrt. Auch D.s offensichtlich auf Entlastung zielende Aussagen zum Pferdefleisch, das er Häftlingen erlaubt hatte zu essen, und der abstrusen Idee, mit seiner Einheit nach dem 20. Juli 1944 die SS zu entwaffnen, stellte Goldbach in Frage. Dabei habe es sich, um im Nachhinein entstandene Dichtungen des Angeklagten gehandelt. D. habe stets das getan, was von ihm erwartet worden sei, wie z.B. das „Einsammeln“ von Häftlingen mit vorgehaltenem Gewehr am Strand von Neustadt. Am Ende seines Plädoyers trug Goldbach einen Wunsch eines seiner Mandanten vor. Letzterer war kurz vor Kriegsende auf einem Todesmarsch an einer Gruppe feiernder Deutscher vorbeigekommen. Niemand habe sich um die Häftlinge gekümmert. Diese Gleichgültigkeit solle sich nicht wiederholen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach einer 20minütigen Pause folgte das letzte Plädoyer der Nebenklage, vorgetragen von den Rechtsanwälten <em>Özata, Münchhausen und Daimagüler</em> der Überlebenden Marga Griesbach, Judit (Dita) Sperling, Fanta Bransovskaja, Mina Friszman und Suzanna Rabinovici und ihres Neffen Shimon Indursky. RA Münchhausen erklärte, dass sich der Prozess durch den hinter der Anklage stehenden Zivilisationsbruch auszeichne und damit von üblichen Strafverfahren abhebe. Auf der Anklagebank sitze nicht der alte, sondern der junge D. Der Angeklagte habe die Vergangenheit vergessen wollen, während die Überlebenden täglich mit der Shoah leben müssten. RA Münchhausen gab eine Erinnerung seiner Mandantin Rabinovici aus dem Ghetto Kowno wieder. In einem dortigen Versteck musst sie mit ansehen, wie ein Vater die Schreie seines Kindes und damit das Kind selbst erstickte, um nicht entdeckt zu werden. Rabinovicis Vater wurde von den Deutschen im Wald von Vilnius erschossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Danach ergriff RA Özata das Wort und betonte, dass die deutsche Justiz jahrzehntelang keine NS-Täter verurteilen wollte. Von einem Nicht-Gelingen könne keine Rede sein, denn das würde den Versuch zur Verurteilung implizieren. Einen solchen habe es aber nicht gegeben. Özata kritisierte, dass auf seine Mandant_innen Druck ausgeübt worden sei. Ihnen sei nahegelegt worden, nicht über die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklagepunkte hinauszugehen, um das Verfahren mit einem Urteil abzuschließen. Özata stellte heraus, dass jeder Häftling in Stutthof Opfer eines versuchten Mordes gewesen sei und jeder Wachmann die Tötung von Menschen billigend in Kauf genommen habe. Özata trug die Erinnerungen von Rabinowitsch an ihre Erlebnisse auf einem Todesmarsch vor, bei dem SS- und Volkssturmeinheiten immer wieder Frauen erschossen hatten. Wären sie nicht von den Alliierten befreit worden, so Rabinowitsch, hätten die Deutschen sie mit Sicherheit ermordet. Özata betonte, dass kein Täter, egal auf welcher Ebene, freiwillig aufgehört habe zu morden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zuletzt sprach RA Daimagüler, der die Teileinstellung des Verfahrens der Nebenklage als Fortführung staatlicher Demütigung gegenüber den ehemaligen Verfolgten einstufte, die ihren Anfang in der NS-Zeit genommen habe. Es bliebe ein fahler Beigeschmack zurück. Die Vorstellung, dass in diesem Prozess das letzte Wort über NS-Verbrechen gesprochen werde, sei „schockierend“. In Bezug auf die Strafzumessung führte er aus, dass man nicht wisse, ob D. alles verdrängt oder einfach nur gelogen habe. Den Angeklagten fragte er: „Sie wollen nicht mitbekommen haben, dass Kinder in die Gaskammern getrieben worden sind?“ D. habe vergessen wollen und während seiner Zeit in Stutthof im besten Fall weggehört und weggesehen. RA Daimagüler: „Feigheit schafft Freiräume für Unrecht.“ An D. gerichtet sagte er, dass dieser als SS-Wachmann zum Funktionieren der Todesmaschine beigetragen habe. Zuletzt verwies Daimagüler auf die Gegenwart faschistischer Sprache im Jahr 2020, in dem scheinbar selbstverständlich zwischen „Deutschen“ und „Pass-Deutschen“ unterschieden werde, die geschichtsrevisionistischen Reden der AfD genauso zum Alltag gehören würden, wie die seit 1945 kontinuierlich vorgetragenen Forderungen nach einem „Schlussstrich“. Zuletzt zitierte er seine Mandantin Marga Griesbach, die ihren Sieg über die Nazis darin sehe, schon während ihrer KZ-Haft menschlich geblieben zu sein.</p>



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		<title>42. Verhandlungtag, Dienstag, 14.07.2020</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/2238/42-verhandlungtag-dienstag-14-07-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fortsetzung von Plädoyers der Nebenklagevertretung Es begann der Anwalt Barba. Juristisch sei durch das Teilgeständnis des Angeklagten die Anklage bestätigt worden, auch wenn der Angeklagte kein Schuldbewusstsein erkennen lasse. Denn „wer dabei war, hat sich schuldig gemacht. Ohne den Dienst der Bewacher wären die KZ-Häftlinge nicht in Stutthof geblieben, auch wenn der Angeklagte nur das...</p>
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<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fortsetzung von Plädoyers der Nebenklagevertretung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Es begann der Anwalt Barba. Juristisch sei durch das Teilgeständnis des Angeklagten die Anklage bestätigt worden, auch wenn der Angeklagte kein Schuldbewusstsein erkennen lasse. Denn „wer dabei war, hat sich schuldig gemacht. Ohne den Dienst der Bewacher wären die KZ-Häftlinge nicht in Stutthof geblieben, auch wenn der Angeklagte nur das letzte Glied in der Kette war. Auch die Angabe D.s, nicht geschossen zu haben, entlaste ihn nicht, denn, so frage Barba polemisch, „hat in Deutschland denn niemand geschossen?“ Auch habe Dey keinen Versetzungsantrag gestellt. Dass er heute von Problemen mit dem Dienst spreche, sei eher den Problemen mit der Verarbeitung des Geschehens heute zu erklären. Näher ging Barba auf die Beteiligung D.s in Neustadt ein. „Wie viel näher hätte er sein können?“, fragte Barba und beschrieb dann die Fahrt auf den Schuten und am Strand. Dagegen seien D.s Aussagen lückenhaft und unglaubwürdig, denn er sei mittendrin gewesen. Abschließend äußerte sich Barba zum Strafmaß. D. sei geständig, zeige aber keine Reue. Die Beteiligung in Neustadt wertete Barba strafverschärfend, da D. hier näher dran war. Der Umstand, dass Jahrzehnte lang keine Anklage erhoben wurde, weil die Justiz mit Nazis gespickt war, dürfe nicht strafmildernd sein. Es war auffallend, dass Barba seine Mandanten mit keinem Wort erwähnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Christine Siegrot setzte mit ihren Ausführungen fort. Die Justiz habe versagt, die zentrale Stelle Ludwigsburg habe versagt, Richter und Staatsanwälte wollten nicht. Ihren Mandanten gehe es um ein Urteil. Sie haben Fragen an den Angeklagten, z.B. ob er sich erinnere, wie die Alten im KZ behandelt wurden. Siegrot erinnerte daran, dass in den Verfahren wegen Beihilfe nur ein einziges Urteil rechtskräftig wurde. Dann ging sie auf die „neue Macht der Sachverständigen“ ein. In Neubrandenburg habe eine Hausärztin den Angeklagten verhandlungsunfähig geschrieben. Im Fall D. gab es ein Gutachten von Püschel/Theißen von geringem Umfang, mit dem D. Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wurde, da er nicht mehr konzentrationsfähig sei. Heute im Verfahren sei D. erkennbar auf der Höhe. Siegrot erkannte an, dass D. nicht dieses „Trittbrett“ nutzte, sondern eine Aussage machte. Ihre Mandanten hätten Angst gehabt, dass D. schweigen würde. Siegrot nannte Belege für die Nachwirkungen der Verfolgung für ihre Mandanten. Dann ging sie auf einige Anklagepunkte ein (unterlassene medizinische Hilfe?, Wissen von der Genickschussanlage, angeblicher Befehlsnotstand). D. habe keine innere Zerrissenheit oder inneren Konflikt mit dem Dienst im KZ gehabt. Er habe erkannt, dass Verbrechen geschahen und seine Ausflüchte heute seien unglaubwürdig. Sie erwähnte nun die Perspektive des Nebenklägers Korisky, der niemals einen freundlichen oder mitfühlenden Wachmann erlebte, der im Gegenteil dauernd in Angst war. Siegrot erwähnte die wenigen Augenblicke, in denen D. Gefühle zeigte. Bei der Umarmung des Nebenklägers Loth habe er geweint, aber zugleich beteuert „Ich habe wirklich nichts gemacht“. Siegrot nahm sich auch die Aussagen von D. vor, mit denen er seine Rolle in Neustadt beschrieb, denn die von D. benutzten Begriffe „einsammeln“ oder „zum Hafen marschieren“ stehen in Kontrast zu dem, wie ihr Mandant Ackermann die Fahrt auf den Schuten und die Morde am Strand erlebte. Gerade in Neustadt hätte D. die Möglichkeit gehabt, sich zu entfernen. Und abschließend mache auch die Klage D.s über seinen verdorbenen Lebensabend ihre Mandanten fassungslos. Diese haben Alpträume und konnten auch die Aussage vor Gericht nur leisten, weil sie sich dazu verpflichtet fühlen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun plädierte der Anwalt Horstmann. Er habe gehofft, dass sich D. nach 75 Jahren der Verantwortung stelle, denn er habe es geschafft, sein Leben neu zu strukturieren. Jedoch könne man D.s Aussagen auf die Formel bringen:&nbsp; „Ich habe nichts getan, weil ich es musste.“ D. übernehme keine persönliche Schuld. Daher appellierte Horstmann an D., in seinem Schlusswort anders zu sprechen. Horstmann gab aus seiner Sicht zu bedenken, dass er selber nicht wisse, wie er in so einer Situation gehandelt hätte und ob er alternativ sich „zur Ostfront, wo man nach zwei Tagen tot war“ gemeldet hätte. Seine Mandantin wünsche, dass D. durch sein Schlusswort zu „seinem Frieden“ komme.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun folgte das Plädoyer des Anwalts Bloemer. Sein Mandant sei 100 Jahre alt und im Widerstand polnischer Pfadfinder 1943 in das KZ Stutthof eingeliefert worden. Dort habe es keinen Unterschied gemacht, ob man jüdischer oder slawischer Gefangener war, beide wurden „lebensbedrohlichen Bedingungen“ ausgesetzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Schluss plädierte die Nebenklagevertreterin Vogel. Sie vertritt Golda Ehrlich. Sie wäre gerne gekommen, um dem Angeklagten in die Augen zu sehen. Ihre Erinnerungen seien schwer in Worte zu fassen, aber seien in Körper und Seele. Der „Horror“ der Erinnerungen sei bei D. nicht vorhanden, er habe durch Verdrängung ein friedliches Leben geführt. Vogel berichtete aus eigenen Familiengesprächen, wo als Antwort kam, dass sie sich das Erlebte gar nicht vorstellen könne. Gerade daher aber sei es wichtig, es zu erklären. „Wir brauchen die Berichte der Zeugen.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richterin Meier-Göring fragte nun, ob noch weitere Plädoyers kommen würden. Angekündigt wurden Plädoyers von jeweils 45 Minuten durch RA Nestler und die Gruppe der Rechtsanwälte Münchhausen/Özata/Daimagüler.</p>



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		<title>41. Verhandlungstag, Dienstag, 07.07.2020</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/2096/41-verhandlungstag-dienstag-07-07-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft am letzten Verhandlungstag, begannen heute die ersten Anwälte der Nebenklage mit ihren Plädoyers. Zunächst ergriff RA Rückel, der u.a. den Zeugen &#160;Henri Zajdenwerger vertritt, das Wort. Rückel zitierte zu Beginn Bertolt Brecht mit dem Worten: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Anschließend erklärte er, dass die rechtliche...</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft am letzten Verhandlungstag, begannen heute die ersten Anwälte der Nebenklage mit ihren Plädoyers. Zunächst ergriff RA Rückel, der u.a. den Zeugen &nbsp;Henri Zajdenwerger vertritt, das Wort. Rückel zitierte zu Beginn Bertolt Brecht mit dem Worten: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Anschließend erklärte er, dass die rechtliche Lage in diesem Prozess durch die Verfahren gegen John Ivan Demjanjuk und Oskar Gröning hinreichend geklärt sei. Beide waren als ehemalige Wachmänner in einem Vernichtungslager wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurden. Das Urteil gegen Gröning wurde schließlich vom BGH bestätigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dann wandte sich Rückel dem KZ Stutthof zu. Er betonte, dass jedes KZ grausam gewesen sei und die Nazis in den Lagern extra Grausamkeiten erfunden haben. Die Perfidie der Strafen habe jede_r gesehen, egal ob vom Wachturm oder der Kommandantenvilla. Die Verbrechen hätten jedoch eine Vorgeschichte, seit 1918 habe es eine große Judenfeindschaft in der deutschen Bevölkerung gegeben. Als Beispiel nannte Rückel die Ausweisung der „Ostjuden“ aus Bayern im gleichen Jahr und antisemitische Hetzplakate der NSDAP in den 1920ern, die für alle sichtbar gewesen seien. In Danzig habe die NSDAP bereits 1933 eine große Vertretung im Stadtparlament gehabt. Dies, so Rückel, sei die Situation gewesen, in der Bruno D. aufgewachsen ist. Der Angeklagte sage die Unwahrheit, wenn er diese Verhältnisse heute vor Gericht leugnet. Die Angehörigen von Bruno D. schüttelten bei diesen Zeilen den Kopf und sahen sich ungläubig an. Der Angeklagte selbst folgte den Ausführungen des Anwalts sehr aufmerksam.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rückel betonte, dass die Judenfeindschaft kollektiv getragen wurde. Bruno D. und seine Kameraden seien sich dessen bewusst gewesen und hätten den Antisemitismus jeden Tag gesehen. Auf die Rolle des Angeklagten in Stutthof eingehend, zitierte Rückel eine Passage aus dem Urteil im Majdanek-Prozess, wonach jeder Angeklagte notwendig für den Ablauf im Lager gewesen sei. Bruno D. habe durch seine Aussagen selbst bewiesen, wie er im KZ Stutthof mitgewirkt hat. Er habe gewusst, dass die Häftlinge hungerten und die Zäune unter Strom standen. Er habe nackte Leichen gesehen, wusste von der Gaskammer und dem Krematorium. Der Angeklagte sei eine Hilfe bei Morden gewesen, die es in diesem Ausmaß auf der Welt noch nicht gegeben habe. Der Befehl, auf den sich D. während der Verhandlung immer wieder berief, sei keine Entschuldigung, jeder Wachmann habe sich an der Entwürdigung von Menschen beteiligt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rückel verwies auch auf das gegenwärtige Erstarken rechter Ideologien in Form der AfD, die eine „deutsche Leitkultur“ fordere, eine multikulturelle Gesellschaft als Bedrohung ansehe und NS-Vokabular, wie dem Wort „Umvolkung“, zu neuer Popularität verhelfe. Das Urteil in diesem Verfahren sei somit auch ein Beitrag zur Verteidigung des Grundgesetzes. Mit Blick auf die Überlebenden erklärte Rückel, dass die Zeugen sehr froh gewesen seien vor Gericht aussagen zu dürfen. Sie hätten den Prozess aufmerksam verfolgt und den Opfern ein Gesicht gegeben. Abschließend wandte sich Rückel an D., von dem er eigentlich eine „altersweise“ Rückschau erwartet habe: Mit seinem letzten Wort könne der Angeklagte noch liefern, was die Überlebenden erwarten würden. Rückel schloss sich der Forderung des Staatsanwalts an, der am Tag zuvor drei Jahre Haft für Bruno D. gefordert hatte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Als nächstes trug RA Niwinski, der insgesamt zwölf Stutthof-Überlebende vertritt, sein Plädoyer vor. Nach einer kurzen Vorstellung aller seiner Mandant_innen, unter denen sich drei jüdische Verfolgte befinden sowie neun polnische Widerstandskämpfer_innen, kritisierte Niwinski, dass sich das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, deren Ausführungen zu D. jedoch treffend gewesen seien, auf Stutthof lediglich im Kontext der Judenvernichtung bezogen habe. Dabei seien zwischen 1939-1945 weniger als die Hälfte der Ermordeten jüdische Häftlinge gewesen. Niwinski betonte, dass auch polnische Häftlinge von den Nazis als „Untermenschen“ angesehen worden seien. Diesen Umstand hätten auch die Aussagen des Angeklagten belegt, der zwischen polnischen, russischen und jüdischen Häftlingen keinen Unterschied gemacht habe. Das Handeln D.&#8217;s habe sich unterschiedslos auf alle Häftlinge bezogen. Auch Niwinski schloss sich der Strafmaßforderung des Staatsanwalts an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach einer 20-minütigen Pause setzte RA Lode, der u.a. die Zeugin Rosa Bloch vertritt, die Plädoyers der Nebenklage fort. Lode zitierte zunächst Oberstaatsanwalt Mahnke, der am Tag zuvor erklärt hatte, dass in diesem Verfahren nicht fehlender Widerstand bestraft werde. Daran anknüpfend wiederholte der Anwalt einige Äußerungen des Angeklagten, der auf Fragen der Richterin oftmals nicht mehr zu antworten wusste als: „Was hätte ich denn machen sollen?“, und wenn er nicht auf dem Wachturm gestanden hätte, dann hätte es jemand anders getan. Bruno D. habe immer wieder betont, dass er die Vorgänge im Lager abgelehnt habe. Lode betonte, dass sich D. mit dem NS-System erfolgreich arrangiert habe und fragte, ob er nicht doch etwas Widerstand hätte leisten können. Die „Maschinerie des Todes“ habe letztlich funktioniert, weil jedes „Zahnrädchen“ funktioniert habe. Auch die Wachmänner hätten dazu einen Beitrag geleistet. Lode erklärte, dass es schon ein kleiner Widerstand gewesen wäre, wenn der Wachmann einmal nicht so gut aufgepasst hätte und dadurch etwas „Sand ins Getriebe“ gekommen wäre. Die „Maschinerie“ habe aber so reibungslos funktioniert, weil alle mitgeholfen haben. Die Deutschen bezeichnete Lode als „Volk von Beihelfern“. Einer davon sei Bruno D. gewesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zuletzt verlas RA Feld sein Plädoyer, das er mit den Fragen eröffnete, ob Stutthof ein polnisches KZ und ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte, gewesen sei. Er dankte dem Gericht für seinen empathischen Umgang mit den Zeugen und schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft vollumfänglich an. Die Verbrechen in Stutthof seien durch die Mitwirkung des Angeklagten ermöglicht worden. Der Großteil des deutschen Volkes habe hinter der NS-Führung gestanden. Feld betonte, dass die SS aus der Gesellschaft kam und es sich bei den Tätern um unsere Väter und Großväter handele. Sie seien nicht „wie Heuschrecken vom Himmel“ gefallen und auch kein „Lumpenpack“, sondern normale und zuvor straffreie Leute gewesen. Sie seien so wie Bruno D. gewesen. Auf seine eingangs gestellten Fragen zurückkommend erklärte Feld, dass es sich bei Stutthof und anderen Lagern auf polnischem Territorium, natürlich nicht um polnische, sondern um deutsche Konzentrationslager gehandelt habe. Zu oft würde dieser Umstand noch verwechselt, ob bewusst oder unbewusst. Und an einem Ort, an dem staatliches Morden stattfindet, dürfe niemals mitgemacht werden. Abschließend brachte Feld seine Gewissheit zum Ausdruck, dass das Gericht ein Urteil finden werde, das den Überlebenden gerecht werde.</p>



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		<title>40. Verhandlungstag, Montag, 06.07.2020</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/2242/40-verhandlungstag-montag-06-07-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jul 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verlesung der Aussagen von zwei Nebenklägerinnen, Plädoyer des Staatsanwalts Zu Beginn kündigt die Richterin an, dass sie die Zeugenaussagen von zwei Nebenklägerinnen verlesen wird, beides hochbetagte Frauen, die heute in Israel bzw. den USA leben und aus Altersgründen die Reise zum Prozess nach Hamburg nicht antreten können. Bei der ersten Zeugin handelt es sich um...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Verlesung der Aussagen von zwei Nebenklägerinnen, Plädoyer des Staatsanwalts</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Zu Beginn kündigt die Richterin an, dass sie die Zeugenaussagen von zwei Nebenklägerinnen verlesen wird, beides hochbetagte Frauen, die heute in Israel bzw. den USA leben und aus Altersgründen die Reise zum Prozess nach Hamburg nicht antreten können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der ersten Zeugin handelt es sich um Dita Sperling, geb. 15.4.1922 in Kaunas, Litauen, die im Juli 1944 zusammen mit ihrer Mutter aus dem Ghetto Kaunas nach Stutthof deportiert wird. Der Bericht von Dita Sperling ist relativ knapp. Sie berichtet vom Transport in den Güterwaggons und der Trennung von Männern und Frauen in Stutthof. Bei der Ankunft in Stutthof habe sie Berge von Brillen und Berge von Schuhen gesehen und es war ihr sofort klar, dass es ein Krematorium gab. Es gelingt ihr mit ihrer Mutter zusammenzubleiben. Sehr ausführlich schildert sie, wie auf dem dreiwöchigen Todesmarsch eine Cousine von ihr, die zurückbleibt, erschossen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bericht der zweiten Zeugin, Marga Griesbach geb. Steinhardt, ist sehr ausführlich, 15 Seiten lang, die Verlesung durch die Richterin dauert 50 min. Marga Griesbach, jetzt in den USA lebend, kommt aus Witzenhausen in Hessen. Im Herbst 1941 wird ihre Familie zunächst in das Ghetto von Riga deportiert. Sie schildert sehr eindringlich die Situation im Ghetto, wo ihre Familie im Frühsommer 1944 die letzte vollständige und intakte Familie war.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am 5. August 1944 wurde die Familie Steinhardt auf Schiffen und Lastkähnen nach Stutthof gebracht. Die 17-jährige Marga sieht, genauso wie Dita Sperling, Berge von Schuhen. Sie berichtet von der Trennung der Familie, Zäunen unter Strom, Wachtürmen mit Suchscheinwerfern. Ca. 1000 Frauen waren in einer Baracke ohne Wasser zusammengepfercht, jeden Morgen waren 20-25 Frauen tot. Marga Steinhardts elfjähriger Bruder wurde im September 1944 von Stutthof nach Auschwitz deportiert und dort sofort ermordet. Sieben Wochen nach der Ankunft in Stutthof wurden Marga und ihre Mutter in ein Außenlager bei Bromberg gebracht, wo sie teilweise schikanöse Arbeiten verrichten mussten (Felsbrocken in Kisten verpacken), aber letztendlich Eisenbahngleise instandsetzen mussten. Mitte Januar 1945 begann der Todesmarsch Richtung Westen ohne jede Verpflegung, die Häftlingen aßen Schnee. Die Kolonne kam wiederholt in Kämpfe zwischen Russen und Deutschen. Am 30. Januar haben Mutter und Tochter den Todesmarsch unbemerkt verlassen, weil die Mutter aufgrund starker Erfrierungen nicht weiterlaufen konnte. Der Mutter mussten Teile der Füße amputiert werden. Mutter und Tochter trafen am 2. Mai auf die Amerikaner, sie lebten dann noch zweieinhalb Jahre in Lübeck, bevor sie in die USA emigrieren konnten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit den beiden Zeugenaussagen Sperling und Griesbach war die Beweisaufnahme beendet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der Pause beginnt der Staatsanwalt mit der Herleitung zu seinem Plädoyer: Beihilfe zu Mord ist die vorsätzliche Hilfe zu Mord, ebenso zu Massenmord. Der Gehilfe braucht das Ausmaß des Massenmordes nicht gekannt zu haben. Auch jemand, der das Geschehen vom Wachturm aus verfolgt hat, habe Beihilfe zu Mord in 6 Mio. Fällen geleistet. Aber es geht nicht an, dass Eichmann und ein Gehilfe auf dem Wachturm dieselbe Strafe erhalten. Der Staatsanwalt weist auf die juristische Neuausrichtung seit dem Gröning-Urteil hin, wonach sich Tötung nicht auf das direkte Töten bezieht, sondern jeder der NS-Maschinerie angehörigen Person zugerechnet wird, was im KZ passierte. Der Staatsanwalt sieht Bruno D. der Beihilfe an 5230-fachem Mord überführt. Der Beschuldigte habe vorsätzlich gehandelt und keine Zweifel an seinem Handeln gehabt. Die Angaben des Angeklagten seien widersprüchlich, er hätte loswerden wollen, was er wusste, so dass die Staatsanwaltschaft Heimtücke annehme. Laut Staatsanwalt hat der Angeklagte auch das Unrecht erkannt (das Elternhaus stand politisch der Zentrumspartei nahe). Der Staatsanwalt betonte, dass Bruno D. Beihilfe durch Handeln (und nicht durch Unterlassen) geleistet habe. Er habe das Unrecht erkannt, es fehle jedoch jeder Hinweis auf innere Konflikte, er habe bei den Morden aus taktischer Anpassung weggesehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Staatsanwalt wog, kurz bevor er das von ihm geforderte Strafmaß bekannt gab, negative und positive Merkmale von Bruno D.s Leben ab (tadelloses Leben nach dem Krieg). Gegen Bruno D. spricht die Ungeheuerlichkeit des Verbrechens, an dem er teilgenommen hat, Mord verjährt nicht und der Angeklagte könne sich nicht auf sein angebliches Einzelgängertum berufen. &nbsp;&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Staatsanwalt plädierte bei 5230-facher Beihilfe zu Mord auf das Strafmaß von 3 Jahren und der Übernahme der Verfahrenskosten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Schluss der Sitzung zeigten Reaktionen einiger der Rechtsanwälte der Nebenklage sehr deutlich, dass nicht alle Rechtsanwälte die Herleitung und die Begründung des Plädoyers nachvollziehen konnten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong><a href="https://www.auschwitz-komitee.de/prozess-tagebuch/">&gt;&gt;&gt; zum Prozess-Tagebuch</a></strong></h4>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.auschwitz-komitee.de/2242/40-verhandlungstag-montag-06-07-2020/">40. Verhandlungstag, Montag, 06.07.2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.auschwitz-komitee.de">Das Auschwitz-Komitee</a>.</p>
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		<title>39. Verhandlungstag, Mittwoch, 01.07. 2020</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/1994/39-verhandlungstag-mittwoch-01-07-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jul 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.auschwitz-komitee.de/?p=1994</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Gericht lehnte den Antrag des Verteidigers, ein sozial-psychologisches Gutachten einzuholen, ab. Waterkamp hatte es damit begründet, dass D. zu Befehl und Gehorsam erzogen worden sei und ihn die Führung der zweiten Kompanie der Wachmannschaft besonders stark in Richtung „Geist der Kameradschaft“ beeinflusst habe. &#160;D. seien daher subjektiv keine anderen Handlungsoptionen sichtbar gewesen. Dass Gericht...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.auschwitz-komitee.de/1994/39-verhandlungstag-mittwoch-01-07-2020/">39. Verhandlungstag, Mittwoch, 01.07. 2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.auschwitz-komitee.de">Das Auschwitz-Komitee</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht lehnte den Antrag des Verteidigers, ein sozial-psychologisches Gutachten einzuholen, ab. Waterkamp hatte es damit begründet, dass D. zu Befehl und Gehorsam erzogen worden sei und ihn die Führung der zweiten Kompanie der Wachmannschaft besonders stark in Richtung „Geist der Kameradschaft“ beeinflusst habe. &nbsp;D. seien daher subjektiv keine anderen Handlungsoptionen sichtbar gewesen. Dass Gericht verlas eine ausführliche Begründung und befand, der Antrag beruhe nicht auf Tatsachen, sondern auf Schlussfolgerungen. Die Begründungen seien alle zu unbestimmt. Nachdem dies in vielen Einzelheiten belegt wurde, argumentierte das Gericht abschließend, dass Ds Jugend und sein Verhalten im KZ ausreichend im Verfahren thematisiert wurden. Auch wäre ein Gutachten, welches allgemeine Aussagen zum „Geist der Zeit“ (Zitat Waterkamp) usw. erbracht hätte, ungeeignet, da es um Ds Innenleben gehe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun verlas der Nebenklageanwalt Daimagüler für sich und die Anwälte v. Münchhausen, Özata und noch einen weiteren Anwalt eine Erklärung, wonach sie der Teilentscheidung, auf die Anklage wegen versuchten Mordes zu verzichten, nicht zustimmen. Sie bezweifeln, dass diese Entscheidung wirklich prozessökonomisch nötig ist. Außerdem habe die Anerkennung der Nebenkläger eine geschichtliche Dimension. Die Nebenkläger waren schon durch die Aufnahme im KZ Stutthof lebensgefährlich bedroht. Und auch wenn die Nebenkläger dann in ein Außenlager kamen, sei dies tateinheitlich zu werten. Und auch die Situation bei der Räumung des KZ sei – zum Beispiel wegen der Kälte – als bedingter Mordvorsatz zu werten. Hier hakte der Staatsanwalt Mahnke ein. Es sei das Recht der Nebenkläger, nicht zurückzutreten, allerdings sei die Räumung des KZ schon immer von der Anklage ausgenommen worden. Anschließend erklärten einige Anwälte (Niwinski, Feld, Rückel) für ihre &nbsp;Mandant*innen die Akzeptanz des staatsanwaltlichen Vorgehens. So sei z.B. eine Mandantin des RA Rückel mit 91 Jahren nicht mehr in der Lage, ihre Tätigkeit als Zeugin in der Erinnerungsarbeit fortzusetzen und daher könne sie nicht per Video befragt werden. Es sei ein Fortschritt, dass die Staatsanwaltschaft offiziell eingeräumt habe, dass die Justiz hier über lange Zeit versäumt habe, Straftaten zu ahnden. RA Daimagüler erklärte noch einmal, es sei falsch, die Nebenkläger zu „Zaungästen“ der Verhandlung zu machen. Richter Meier-Göring hielt es für zwingend, die Lebensläufe der Nebenkläger festzuhalten, dies sei in den Verfahren in Lüneburg und Münster fälschlich nicht erfolgt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Meier-Göring verlas nun einige Dokumente von Zeug*innen bzw. wies auf den Leseordner hin, der weitere Dokumente enthält. Ein Nebenkläger erlebte, dass seine Schwester und Mutter bei einem Stopp des Transportes in Stutthof den Transport verlassen mussten und später ermordet wurden. Ein heute in Florida lebender Nebenkläger erfuhr im DP-Lager Landsberg von einem Stutthof-Häftling, dass sein Vater dort im Oktober 1944 ermordet wurde. Zwei Nebenklägerinnen leben heute in Litauen und legten Dokumente vom Tod von Verwandten in Stutthof vor. Viele derartige Dokumente seinen im Leseordner einsehbar. Zu zwei Nebenklägern konnte noch kein Kontakt hergestellt werden und somit muss am Montag, den 6. Juli geklärt werden, ob sie auf ihren Status als Nebenkläger*innen verzichten.</p>



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		<title>37. Verhandlungstag, Freitag, 19.06.2020</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/1991/37-verhandlungstag-freitag-19-06-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jun 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heute wurde die Befragung des Gutachters Dr. Stefanos Hotamanidis fortgesetzt, der die Jugend Bruno Ds (nur bis zum 18. Geburtstag, also nur wenige Wochen des KZ-Dienstes) begutachtete. Dies ist der zweite Sitzungstag mit ihm, über den ersten gibt es keinen Bericht. Der Verteidiger Waterkamp fragte, ob die damalige Volljährigkeit mit 21 bedeute, dass damals die...</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Heute wurde die Befragung des Gutachters Dr. Stefanos Hotamanidis fortgesetzt, der die Jugend Bruno Ds (nur bis zum 18. Geburtstag, also nur wenige Wochen des KZ-Dienstes) begutachtete. Dies ist der zweite Sitzungstag mit ihm, über den ersten gibt es keinen Bericht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Verteidiger Waterkamp fragte, ob die damalige Volljährigkeit mit 21 bedeute, dass damals die Reife später erreicht worden sei. Der Gutachter räumte ein, dass man damals beispielsweise noch stärker dazu erzogen worden sei, auf die Eltern zu hören als heute und heute Heranwachsende früher selbstständig werden. Er illustrierte das damit, dass schon im Kindergarten zu hören sei „du hast mir nix zu sagen“. Waterkamp fragte nach dem Einfluss der militärischen Disziplin, die auch Hotamanidis sieht (hier zitierte er aus einem Buch eines Juristen). Waterkamp wollte nun wissen, ob die gesellschaftliche Verdrängung des NS-Unrechts in der Nachkriegszeit eine Rolle hinsichtlich fehlender Erinnerung Ds habe. Waterkamp zitierte aus Padovers „Lügendetektor“. Staatsanwalt Mahnke protestierte und wollte diese Frage nicht zulassen. Hotamanidis gab eine sehr allgemeine Antwort, wonach die Verarbeitung individuell unterschiedlich verlaufe und jede Erfahrung eine Rolle spiele. Mahnke fragte, ob D. zu seiner Erziehung durch die Kirche befragt wurde. Leider hat Hotamanidis dazu keine Fragen gestellt und verwies nur allgemein auf die Stigmatisierung von Katholiken als „Pollacken“! Die Richterin Meier-Göring interessierte, ob D. ein Verständnis von Unrecht hatte. Ja, so Hotamanidis, dafür gebe es Material, da D. wegen seines Vaters und bei der Musterung das Unrecht bewusst war. Allerdings habe er seiner Persönlichkeitsstruktur nach sich dann jeweils dazu entschieden, Konflikte zu vermeiden. Auch habe er erkannt, dass die Morde im KZ Unrecht waren. Gefragt, ob D. auch seinen Beitrag als Unrecht erkannte, wich Hotamanidis aus – dazu habe ihm D. in den vier Gesprächen kein „Material“ geliefert. Hier hakte Mahnke ein, denn Ds Behauptung, nicht geschossen zu haben, sei ein Indiz für ein Unrechtsbewusstsein. Hotamanidis räumte ein, dass das so sei, wenn D. es 1945 so dargestellt hätte. Meier-Göring wollte das einschränken, denn für D. sei das Stehen auf dem Turm nicht problematisch, erst das Schießen sei für ihn eine Grenzüberschreitung. Die Frage sei, ob D. auch handeln konnte. Hotamanidis verwies auf militärische Disziplin und Ds Persönlichkeit, welche dazu führten, dass D. keine Alternative ergriff. Mahnke erfragte den „Hang zum Gehorsam“, den Hotamanidis &nbsp;zum Teil sah, denn seine Konfliktscheu habe ihm die Idee der Befehlsverweigerung unmöglich gemacht. Hier verwies Mahnke darauf, dass D. sehr wohl „trickste“ (z.B. indem er sich der HJ entzog). Die Diskussion blieb hier im Vagen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der Pause verlas Meier-Göring aus der Vernehmung von Brüdigam, der 2003 verstarb und 1975 vernommen wurde. Brüdigam war Krankenpfleger aus Rostock, *1926. Er gab an, wie D. aus den Landesschützen abkommandiert worden zu sein. Er habe im Nebenlager Pölitz Dienst getan. B. floh nach 1945 aus der Internierung in Hamburg. Er habe im KZ Stutthof die Erschießung eines OT-Mannes gesehen. Er habe auch gesehen, wie erschöpfte Häftlinge zusammenbrachen und dann möglicherweise ermordet wurden. Er habe in Neustadt (B. sprach von „Glücksburg“) keine Erschießungen beobachtet und habe auch selber nicht geschossen. Die Aussagen Brüdigams waren also recht deckungsgleich mit denen Ds.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Den Antrag Waterkamps auf ein neurowissenschaftliches Gutachten lehnte das Gericht ab, da bereits zwei Gutachten durch Psychiater vorliegen. Verlesen wurde auch ein „Hinweisbeschluss“, der zur Folge hat, dass der Anklagepunkt „versuchte Morde“ entfällt. Dies betrifft die Nebenkläger, die teilnahmeberechtigt sind, wenn sie im KZ Stutthof während der Dienstzeit von Bruno D. waren. Durch den Beschluss können Nebenkläger zurücktreten und dann ist es nicht mehr nötig, die Zeitfenster der Anwesenheit der Nebenkläger mit der Dienstzeit Ds in Stutthof abzugleichen und dafür jeden Nebenkläger einzeln zu befragen. Einige Nebenklageanwälte signalisierten, dass dies für ihre Mandanten in Frage komme. Rechtsanwalt Rückel dankte der Staatsanwaltschaft, die einen zügigen Abschluss des Verfahrens als wichtiger ansieht.</p>



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		<title>35. Verhandlungstag, Dienstag, 09.06.2020</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/1911/35-verhandlungstag-dienstag-09-06-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jun 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Antrag von Verteidiger Waterkamp wurde verlesen. Bruno D. sei nach den Regeln von Befehl und Gehorsam erzogen. Daher habe er subjektiv keine Handlungsoption. Auch kam D. in eine geschlossene Gruppe, wurde emotional einbezogen und hatte aufgrund seiner Jugendlichkeit keine Möglichkeit, andere Optionen zu erkennen. Schon in der Kindheit hatte er keinen Austausch von Standpunkten...</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Der Antrag von Verteidiger Waterkamp wurde verlesen. Bruno D. sei nach den Regeln von Befehl und Gehorsam erzogen. Daher habe er subjektiv keine Handlungsoption. Auch kam D. in eine geschlossene Gruppe, wurde emotional einbezogen und hatte aufgrund seiner Jugendlichkeit keine Möglichkeit, andere Optionen zu erkennen. Schon in der Kindheit hatte er keinen Austausch von Standpunkten erlebt. Waterkamp fordert in seinem Antrag, einen Historiker zu hören, der Tätergruppenforschung betreibe, zum Beispiel Frank Bajohr. Waterkamp behauptete, in diesen Forschungen stehe die „Kameradschaft“ im Zentrum. Staatsanwalt Mahnke verstand den Widerspruch zwischen dem von Dey behaupteten Einzelgängertum und dem von Waterkamp angeführten Korpsgeist nicht. Auch Meier-Göring möchte erst das Gutachten von Hotamanides abwarten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Reimer Möller, Archivleiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, setzte seinen Bericht fort. Die Häftlinge des KZ Stutthof wurden um 14.30 in 100-er Blocks von der Marinekaserne zum Hafen geführt, um auf die &#8222;Athen&#8220; gebracht zu werden. Durch Fliegerangriffe mit Bordwaffen zerstreuten sich die Wachmänner. Von einigen ist bekannt, dass sie die Uniformen ablegten und versuchten, in Zivil unterzutauchen. Um 16 Uhr trafen britische Panzer auf dem Marktplatz ein und begannen mit Maßnahmen zur Versorgung der KZ-Häftlinge. Meier-Göring fragte, ob die Nähe der Briten allgemein bekannt war – Möller geht davon aus, weil im Radio und in Zeitungen z.B. die Besetzung Hamburgs behandelt wurde. Die Briten bewegten sich vorsichtig und fanden daher erst am Abend die Leichen am Strand bei Pelzerhaken. Deutsche wurden zur Anlage von Massengräbern gezwungen, jedoch wurden nicht alle der am Strand Verscharrten gefunden, so dass bis in die 50er Jahre immer wieder Leichenfunde gemacht wurden. Die 400 Grabplätze am Mahnmal in Neustadt sind zum großen Teil mit Toten der Barken aus Stutthof belegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Reimer Möller wurde nun nach dem Anteil der SS-Wachleute befragt. Auf den Schiffen waren rund 70 SS-Wachleute, zum Strand wurden etwa 20 geschickt. Neben der SS waren auf den Barken auch Gendarmen und SD. Gefragt, warum der Zeuge Ackermann von jungen Männern sprach, verwies Möller auf den Einsatz des Volkssturms, zu dem auch HJ gehörte, von dem aber eine Beteiligung an den Morden nicht bekannt ist. Auf Nachfragen der Nebenklagevertreter Babel und Niwinski erläuterte Möller noch mal die Dimensionen. Nach dem Massaker in Gardelegen war der Mord in Neustadt das zweitgrößte Endphaseverbrechen in Norddeutschland. Über die Zugehörigkeit der Opfer auf den Schiffen konnte Möller keine Zahlen nennen – aber 600 jüdische DPs waren in Neustadt. Eine andere Nachfrage kam nach den Motiven für die Räumungen, welche laut Möller in der Absicht der Wehrmacht oder Marine bestand, keine kompromittierenden Zusammenhänge am Kriegsende abzubilden. Daher räumte auch Himmler die Räumungen an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun hatte Meier-Göring doch noch Fragen an Bruno D. Sie hielt D vor, dass der SS-Mann Brüdigam (mit dem D. floh), angab, sie sollten Leichen vergraben. D. beharrte darauf, sie sollten sie nur einsammeln. Sie hoben 6-7 Leichen auf den LKW, der dann wegfuhr, und ihr Trupp ging dann auch nach Neustadt. D. erinnerte sich, dass der Trupp 8-10 Mann umfasste und sie sich dann aufteilten, um nach Hause zu marschieren (D. sagte ausdrücklich, dass sei keine „Flucht“ gewesen). D. beharrte darauf, dass die Häftlinge schon bewacht waren, als sein Trupp (etwa 30 Mann) am Morgen am Strand ankam, und als er da war „da ist keiner erschossen worden“. D. rekonstruierte wieder die Abfolge und konnte sich nun auch daran erinnern, dass beim zweiten Weg zum Strand der Karabiner gegen Schaufeln ausgetauscht wurde. Warum er nur so wenige Leichen sah, konnte D. nicht beantworten, „vielleicht sind wir nicht so weit gekommen.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der Pause setzte Meier-Göring diese Fragen fort und hakte nach, warum D. von den hunderten Erschießungen nichts erinnerte. D. beharrte: „Wenn ich das gesehen hätte, hätte ich es längst gesagt &#8230; Zum Beispiel von dem Sportplatz habe ich nichts gewusst“ (gemeint ist der Sammelplatz auf dem Kasernengelände). Auch auf mehrmalige Nachfrage zu einzelnen Orten, bei denen D. für Meier-Göring dabei gewesen sein muss, beharrte D darauf, er habe keine Verbrechen beobachtet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor der Befragung des Sachverständigen brachte RA Nestler einen Antrag ein, dessen Zielrichtung ich nicht verstanden habe, da er im Juristenlatein vorgetragen wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Gutachter Meissnitzer ist Gerontopsychiater und soll erklären, warum die Beweislage diametral den Berichten D. entgegen steht. Meissnitzer erläuterte die Notwendigkeit der Verdrängung und das zusätzliche Bedürfnis, Unangenehmes zu verdrängen. Bei D. habe es angefangen zu arbeiten und so konnte er auch plötzlich den Vornamen eines Wachmannes wieder erinnern, der vorher in der Erinnerungskiste ganz unten gelegen habe. Grausame Erlebnisse werden eher verdrängt und weniger erinnert, so dass sie sehr tief liegen, zudem entwickelte Menschen Strategien, um solche Erinnerungen nicht zuzulassen. Meier-Göring hakte ein, sie kenne es von traumatisierten Zeugen, dass sie zittern usw., wenn belastende Dinge erfragt werden – dies sei bei D. nicht zu beobachten. Meissnitzer erwiderte, D. sei nicht gewöhnt, über seine Emotionen zu sprechen. Ob D. nun alles erzählt habe, könne er als Gutachter nicht sagen, es sei möglich, dass er was unten in der Kiste lasse. Ein neurologisches Problem bei D. habe er nicht erkannt, D. zeige auch keine Anzeichen von Demenz. Diese Auskünfte seien auch durch eine Mitarbeiterin und durch zwei Ärzte des UKE bekräftigt worden. Aufgefallen sei Meissnitzer lediglich eine Situation, in der D. körperlich reagiert habe, was er auf dessen Unerfahrenheit im Reden über belastende Dinge zurück führt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Staatsanwalt Mahnke fragte, ob der Gutachter erkannt hätte, wenn D. lüge. Dies verneinte Meissnitzer, dafür müsste die Tatsache der Lüge feststehen. Gemeinsam spekulierte man weiter über die Gründe der Erinnerungslücken bei D. (ob er zu schlicht sei, ob der Einfluss des totalitären Regimes zu groß war, ob er verdränge, weil er es nicht wahrhaben wolle). Hiermit endete die öffentliche Verhandlung, die Richterin kündigte an, im Anschluss ein Rechtsgespräch führen zu wollen.</p>



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		<title>34. Verhandlungstag, Mittwoch, 05.06.2020</title>
		<link>https://www.auschwitz-komitee.de/1909/34-verhandlungstag-mittwoch-05-06-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Auschwitz-Komitee]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2020 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozess-Tagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>An diesem Tag wurde die Befragung des Gutachters Dr. Stefan Hördler abgeschlossen. Die Befragung durch den Verteidiger Waterkamp wurde fortgesetzt. Es wurde nicht immer klar, warum Waterkamp welche Frage stellte und Hördler holte meist länger aus mit seinen Antworten. Waterkamp fragte nach den Möglichkeiten von Wehrmachtsangehörigen, sich von der SS zurückversetzen zu lassen. Kamen sie...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.auschwitz-komitee.de/1909/34-verhandlungstag-mittwoch-05-06-2020/">34. Verhandlungstag, Mittwoch, 05.06.2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.auschwitz-komitee.de">Das Auschwitz-Komitee</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">An diesem Tag wurde die Befragung des Gutachters Dr. Stefan Hördler abgeschlossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Befragung durch den Verteidiger Waterkamp wurde fortgesetzt. Es wurde nicht immer klar, warum Waterkamp welche Frage stellte und Hördler holte meist länger aus mit seinen Antworten. Waterkamp fragte nach den Möglichkeiten von Wehrmachtsangehörigen, sich von der SS zurückversetzen zu lassen. Kamen sie eventuell zurück, weil die SS sie „aussortierte“, weil sie zu alt waren? Hördler verwies auf ein Beispiel aus den Akten, mit dem er ein beiderseitiges Problem mit dem KZ-Dienst aus den Akten erklärte. In diesem Fall war der Mann „tauglich“, aber „dem Dienst nicht gewachsen“ – das hatte demnach mit dem Alter nichts zu tun. Waterkamp fragte, wieso er als Unterscharführer, also mit Rang, dem Dienst nicht gewachsen sein sollte – für Hördler spielte der durch Angleichung vergebene Rang hier keine Rolle (und Unterscharführer war auch nur ein früherer Unteroffizier, also niedrigen Ranges), sondern der Erstkontakt mit dem KZ-System. Der Fall wurde weiter diskutiert, weil der Soldat zur SS an die Front kam, obwohl er zum dem Zeitpunkt noch in der Wehrmacht war.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Waterkamp fragte nun nach Beispielen von Versetzungen aus der 1. Kompanie, aus der es nur dieses eine Beispiel gab. Nachdem Hördler die schlechte Quellenlage für die spätere Zeit erläutert hatte und auf einen Versetzungsstopp im Herbst 1944 wegen der Überfüllung des Lagers hinwies, vermutete Waterkamp, dass Reddig seine Truppe besonders straff „zusammenhielt“, worauf Hördler auf viele Versetzungen im Februar nach der Teilräumung hinwies, D. aber auch nicht versetzt wurde. Waterkamp mutmaßte, dass die 1. Kompanie vom Befehl, sich zur Versetzung zu melden, nicht gut informiert wurde, sonst hätte es hier ähnlich viele Versetzungen wie bei den anderen Einheiten gegeben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der Pause führte Waterkamp seine Befragung weiter. Er bezweifelte, dass die Wachleute wussten, ob sie offiziell noch in der Wehrmacht waren und daher leichter versetzt werden konnten. Hördler verwies auf das Fehlen von Ego-Dokumenten, aber auf jeden Fall wurde in Befehlen vor dem 1. September 1944 die Zuordnung zur Wehrmacht immer erwähnt. Waterkamp verwies nun auf eigene Recherchen zu einem Wachmann, der sich umbrachte und zuvor sehr getriezt worden war. Hördler entgegnete, dass die Perspektive der Wachleute, die versetzt werden wollten, in den Akten nicht deutlich wurde, weil die SS die Schuld am Herauswollen nicht auf den KZ-Dienst, sondern auf die Person schob. Waterkamp fragte nach dem Strafreglement für SS-Männer, ob es die im KZ gab. Hördler gab an, dass meist wegen Korruption bestraft wurde und verwies auf Dirlewanger als Strafeinheit für die SS. Waterkamp fragte nun (etwas kurios), ob Hördler sich in der „Täterforschung“ auskenne. Seiner Meinung nach werde dort die „Kameradschaft“ als prägendes Element hervorgehoben (was er aus dem Sammelband „Täterschaften“ herauszulesen meinte). Hördler erklärte, dass der NS eine „Zustimmungsdiktatur“ war mit wenig Widerstand und einer starken Einwirkung auf die Jugend.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier hakte Meier-Göring ein und erwähnte die starke Beeinflussung gerade in der 1. Kompanie mit überzeugten Nationalsozialisten in der Führung. Hördler ergänzte, die unterschiedliche Wertigkeit von Menschen sei in der SS wie allgemein im NS (Beispiel Zwangsarbeit) akzeptiert. Mit der Vergabe der Nummer wurde ein Häftling aus der Menschheit degradiert und im KZ bestimmten rassistische Hierarchien gegen Juden und Osteuropäer den Wert. Stutthof hatte eine besonders hohe Sterblichkeit und erhielt besondere Einrichtungen zur Tötung. Dies war erwünscht, denn Hoppe wurde noch im April 1945 befördert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Staatsanwalt Mahnke interessierte sich für die Versorgungslage, die laut Hördler von einer dauerhaften Unterversorgung geprägt war und wo insbesondere die Neueinweisungen im Herbst 1944 nicht vorbereitet waren. Unterschieden wurde in der Versorgung der Häftlinge nach Wert als Facharbeiter, wogegen Bauhäftlinge auch länger arbeiten mussten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Von den Vertretern der Nebenkläger gab es wenig Nachfragen. RA Niwinski fragte nach der Form der Anrede, D. hatte ausgesagt, er habe das „Du“ vermieden. Hördler bestätigte, dass dies den Anordnungen entsprach, wonach die SS als „Staatsfeinde“ mit „Sie“ anreden sollte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Meier-Göring bat trotz der vorgeschrittenen Zeit um Fragen, und als keine kamen, entließ sie den Sachverständigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><a href="https://www.auschwitz-komitee.de/prozess-tagebuch/">>>> zum Prozess-Tagebuch</a></strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.auschwitz-komitee.de/1909/34-verhandlungstag-mittwoch-05-06-2020/">34. Verhandlungstag, Mittwoch, 05.06.2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.auschwitz-komitee.de">Das Auschwitz-Komitee</a>.</p>
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