Heute wurde die Befragung des Gutachters Dr. Stefanos Hotamanidis fortgesetzt, der die Jugend Bruno Ds (nur bis zum 18. Geburtstag, also nur wenige Wochen des KZ-Dienstes) begutachtete. Dies ist der zweite Sitzungstag mit ihm, über den ersten gibt es keinen Bericht.
Der Verteidiger Waterkamp fragte, ob die damalige Volljährigkeit mit 21 bedeute, dass damals die Reife später erreicht worden sei. Der Gutachter räumte ein, dass man damals beispielsweise noch stärker dazu erzogen worden sei, auf die Eltern zu hören als heute und heute Heranwachsende früher selbstständig werden. Er illustrierte das damit, dass schon im Kindergarten zu hören sei „du hast mir nix zu sagen“. Waterkamp fragte nach dem Einfluss der militärischen Disziplin, die auch Hotamanidis sieht (hier zitierte er aus einem Buch eines Juristen). Waterkamp wollte nun wissen, ob die gesellschaftliche Verdrängung des NS-Unrechts in der Nachkriegszeit eine Rolle hinsichtlich fehlender Erinnerung Ds habe. Waterkamp zitierte aus Padovers „Lügendetektor“. Staatsanwalt Mahnke protestierte und wollte diese Frage nicht zulassen. Hotamanidis gab eine sehr allgemeine Antwort, wonach die Verarbeitung individuell unterschiedlich verlaufe und jede Erfahrung eine Rolle spiele. Mahnke fragte, ob D. zu seiner Erziehung durch die Kirche befragt wurde. Leider hat Hotamanidis dazu keine Fragen gestellt und verwies nur allgemein auf die Stigmatisierung von Katholiken als „Pollacken“! Die Richterin Meier-Göring interessierte, ob D. ein Verständnis von Unrecht hatte. Ja, so Hotamanidis, dafür gebe es Material, da D. wegen seines Vaters und bei der Musterung das Unrecht bewusst war. Allerdings habe er seiner Persönlichkeitsstruktur nach sich dann jeweils dazu entschieden, Konflikte zu vermeiden. Auch habe er erkannt, dass die Morde im KZ Unrecht waren. Gefragt, ob D. auch seinen Beitrag als Unrecht erkannte, wich Hotamanidis aus – dazu habe ihm D. in den vier Gesprächen kein „Material“ geliefert. Hier hakte Mahnke ein, denn Ds Behauptung, nicht geschossen zu haben, sei ein Indiz für ein Unrechtsbewusstsein. Hotamanidis räumte ein, dass das so sei, wenn D. es 1945 so dargestellt hätte. Meier-Göring wollte das einschränken, denn für D. sei das Stehen auf dem Turm nicht problematisch, erst das Schießen sei für ihn eine Grenzüberschreitung. Die Frage sei, ob D. auch handeln konnte. Hotamanidis verwies auf militärische Disziplin und Ds Persönlichkeit, welche dazu führten, dass D. keine Alternative ergriff. Mahnke erfragte den „Hang zum Gehorsam“, den Hotamanidis zum Teil sah, denn seine Konfliktscheu habe ihm die Idee der Befehlsverweigerung unmöglich gemacht. Hier verwies Mahnke darauf, dass D. sehr wohl „trickste“ (z.B. indem er sich der HJ entzog). Die Diskussion blieb hier im Vagen.
Nach der Pause verlas Meier-Göring aus der Vernehmung von Brüdigam, der 2003 verstarb und 1975 vernommen wurde. Brüdigam war Krankenpfleger aus Rostock, *1926. Er gab an, wie D. aus den Landesschützen abkommandiert worden zu sein. Er habe im Nebenlager Pölitz Dienst getan. B. floh nach 1945 aus der Internierung in Hamburg. Er habe im KZ Stutthof die Erschießung eines OT-Mannes gesehen. Er habe auch gesehen, wie erschöpfte Häftlinge zusammenbrachen und dann möglicherweise ermordet wurden. Er habe in Neustadt (B. sprach von „Glücksburg“) keine Erschießungen beobachtet und habe auch selber nicht geschossen. Die Aussagen Brüdigams waren also recht deckungsgleich mit denen Ds.
Den Antrag Waterkamps auf ein neurowissenschaftliches Gutachten lehnte das Gericht ab, da bereits zwei Gutachten durch Psychiater vorliegen. Verlesen wurde auch ein „Hinweisbeschluss“, der zur Folge hat, dass der Anklagepunkt „versuchte Morde“ entfällt. Dies betrifft die Nebenkläger, die teilnahmeberechtigt sind, wenn sie im KZ Stutthof während der Dienstzeit von Bruno D. waren. Durch den Beschluss können Nebenkläger zurücktreten und dann ist es nicht mehr nötig, die Zeitfenster der Anwesenheit der Nebenkläger mit der Dienstzeit Ds in Stutthof abzugleichen und dafür jeden Nebenkläger einzeln zu befragen. Einige Nebenklageanwälte signalisierten, dass dies für ihre Mandanten in Frage komme. Rechtsanwalt Rückel dankte der Staatsanwaltschaft, die einen zügigen Abschluss des Verfahrens als wichtiger ansieht.