Betr.: Verfahren gegen Bruno Dey – Morde in Neustadt am 3.5.1945
Am heutigen 3. Juni wurde der Zeuge David Akermann zu den Ereignissen vom 3. Mai 1945 am Strand von Neustadt/ Holstein befragt. Diese Aussage nimmt die AGN zum Anlass, auf dieses nie geahndete Verbrechen hin zu weisen.
Am Morgen des 3. Mai 1945 wurden am Ostseestrand vor Neustadt in Holstein mindestens 257 Häftlinge des Konzentrationslagers Stutthof erschossen. Diese waren in einer fünftägigen Fahrt vom KZ Stutthof auf Binnenschiffen bis in die Neustädter Bucht verschleppt worden. David Akermann erinnert sich, dass keinerlei Verpflegung ausgegeben wurde und viele Mithäftlinge in den Laderäumen der Schiffe starben. Bekannt ist auch, dass die Bewacher, unter denen sich Bruno Dey befand, weitere Häftlinge an Deck der Schuten erschossen. Nachdem die rund 2000 Häftlinge mit eigener Kraft am frühen Morgen des 3. Mai das Ufer der Neustädter Bucht erreicht hatten, schickten die Befehlshaber zwei Trupps, von denen einer aus Neustädter Marinesoldaten und der andere aus Stutthofer SS-Wachmännern, Gendarmen und SD-Männern gebildet wurden, zum Strand. David Akermann erinnert sich, wie unmittelbar neben ihm ein SS-Mann sitzende, erschöpfte Häftlinge durch Genickschüsse tötete und auf dem Fußmarsch zum Marinestützpunkt die Bewacher geschwächte Häftlinge am Ende der Kolonne gruppenweise erschossen. Im Kontrast dazu hat Bruno Dey nur zugegeben, mit dem Gewehr bewaffnet zum Strand geschickt worden zu sein, um Häftlinge und Leichen „einzusammeln“. In seiner von Erinnerungslücken geprägten Aussage vor Gericht nennt Dey keine Verantwortlichen und belastet er keine Täter. Dieser Massenmord ist von der Justiz nie geahndet worden. Die Mörder gingen straffrei aus und Verbrechen wie die vom 3. Mai sind in ihrer Bedeutung nicht erkannt worden. Es ist da-her geboten, Wachleute wie Bruno D mit ihrer Verantwortung für die Verbrechen auf Todesmärschen zu konfrontieren. Im Hamburger Verfahren gegen Bruno D wurden die Ereignisse in Neustadt ausgeklammert.
Wir fordern:
1. Die Unterstützung des Mordes an KZ-Häftlingen am Strand von Neustadt ist Beihilfe zum Mord. Daher muss gegen Bruno D ermittelt werden und das eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft Lübeck (70 Js 22512/84) wegen „Erschießungen von Konzentrationslagerhäftlingen“ am 3. Mai ist wieder aufzunehmen. Denn in der Untersuchung der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde die Beihilfe zum Mord nach jetziger Rechtsprechung nicht berücksichtigt.
2. Der Massenmord von Neustadt, der im Schatten der Cap-Arcona Katastrophe vom Nach-mittag des 3. Mai 1945 steht, muss in der Öffentlichkeit bekannt werden. Auch daher muss er in öffentlicher Gerichtsverhandlung untersucht werden. Auch ist eine Erforschung der Ereignisse dringend nötig.
Die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme gedenkt jedes Jahr am 3. Mai der Opfer der Häftlings-schiffe in der Neustädter Bucht. Die Erinnerung an die Opfer setzt voraus, dass Täter und Zeug*innen dieser Verbrechen benannt werden.
Vorsitzender: Uta Kühl, Jean-Dolidier-Weg 75, 21039 Hamburg, mail@ag-neuengamme.de, Ehrenvorsitzende: Fritz Bringmann, Aukrug, †, Herbert Schemmel, Hamburg, †