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Unzulässiger Holocaustvergleich – Erklärung zum Prozess in Hamburg

Erstellt am 20. August 202019. August 2020

In Hamburg wird vor der Pressekammer des Landgerichts am 21. August 2020 verhandelt wegen unzulässiger Holocaustvergleiche. Die Ärztin Kristina Hänel hat eine Unterlassungs­klage gegen Klaus Günter Annen eingereicht, einen Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen, der Ärztinnen und Ärzte auf einer Webseite an den Pranger stellt und mit NS-Täter*innen vergleicht. Diese Seite nennt der Betreiber “Babycaust”. Gezeigt wird darauf das Eingangstor des KZ Auschwitz mit dem Schriftzug “Arbeit macht frei”, dann folgt der Kommentar: “Das ‘Tor von Auschwitz’ wird von vielen unserer heutigen Mediziner wieder weit aufgestoßen.” Mit dubiosen Listen und Zahlen soll Vergleichbarkeit suggeriert werden. Die dreiste Kaperung der Begrifflichkeiten unserer Kämpfe gipfelt in der unverschämten Namensgebung dieser Gruppe, die sich Initiative “Nie wieder” nennt.

Wir verwahren uns gegen solche Gleichsetzungen. Das verletzt uns, solche Vergleiche relativieren die Verbrechen des Holocaust. Niemand hat das Recht, die Toten und die Überlebenden durch solche Vergleiche zu verhöhnen.

Esther Bejarano, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees und Überlebende der KZ Auschwitz und Ravensbrück, mahnt:

“In einer Welt nach dem Holocaust darf der Name, der dieses Menschheitsverbrechen bezeichnet, nicht einfach kopiert oder überschrieben werden. Die Bedeutung, die Begrifflichkeiten und die Worte, die für unsere Trauer über die Millionen Ermordeten der Schoah stehen, die für den Schmerz der Überlebenden, ihrer Angehörigen, ihrer Freund*innen stehen, dürfen nicht verdreht und missbraucht werden. Eine Gesellschaft, die das “Nie wieder”, unser “NIE WIEDER”, ernst nimmt, darf das nicht zulassen.”

Diese unbelehrbaren Verharmloser dürfen die Ermordeten der Konzentrationslager künftig  nie wieder für ihre menschenfeindlichen und dubiosen Vergleiche zitieren. Sie dürfen auch keine Ärztinnen und Ärzte mehr verunglimpfen, die Frauen in Notlagen helfen.

Wir setzen darauf, dass mit dem Urteilsspruch des Hamburger Gerichts dieses üble Treiben beendet und die Verbreitung dieser verletzenden und beleidigenden Vergleiche untersagt wird.

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