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14. Verhandlungstag, Dienstag, 17.01.2020

Erstellt am 17. Januar 202019. Februar 2020 von Auschwitz-Komitee

Zu Beginn der Sitzung erklärte die Richterin, dass der Befangenheitsantrag von Rechtsanwalt Waterkamp gegen den Gutachter Stefan Hördler abgewiesen wird. Es gebe keine Gründe Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigeren zu haben. So widerspreche Hördler nicht der Aussage von Bruno D., wonach sich dieser nicht freiwillig zum Wachdienst im KZ Stutthof gemeldet habe. Das Gutachten enthalte nicht nur belastende Momente, wie von Waterkamp suggeriert wurde, sondern auch Angaben, die zur Entlastung des Angeklagten gewertet werden könnten, wie z.B. die Teilnahme an Kameradschaftsabenden im jungen Alter und die damit einhergehende Beeinflussung des Angeklagten.

Danach hatte die Nebenklage die Möglichkeit, Bruno D. weiter zu befragen. Der Rechtsanwalt von Nina Fischmann, die als 12jährige nach Stutthof verschleppt wurde, fragte Bruno D., ob er Kinder im Lager gesehen habe. Der Angeklagte antwortete, dass er nur Erwachsene gesehen habe. Er habe auch nichts davon gehört oder gesehen, dass Kinder getötet wurden, das habe er erst nach dem Krieg erfahren. Der Rechtsanwalt entgegnete hierauf, dass er sich das angesichts der zahlreichen Berichte über die Tötung von Kindern nur sehr schwer vorstellen könne. Im Folgenden ging er auf mehrere Berichte von Überlebenden ein: zwischen August und November 1944 wurden mehrmals Frauen und Kinder in die Gaskammer getrieben; nachdem eine Baracke niedergebrannt war, wurden neun jüdische Jungen, die sich dort versteckt hielten, erschossen; am ersten Weihnachtstag 1944 wurde ein ca. 10-jähriger Junge am Galgen erhängt und dort mehrere Tage hängen gelassen. Bruno D. konnte sich an keines dieser Ereignisse erinnern. Er habe lediglich Wachdienst auf dem Turm gemacht und da sei ein Tag wie der andere gewesen. Der Rechtsanwalt zitierte dann eine Aussage Himmlers, wonach auch jüdische Kinder zu ermorden seien, damit sie ihre Eltern nicht rächen können. Er fragte Bruno D., ob das auch seine Auffassung gewesen sei. Der Angeklagte verneinte und sagte, dass das damals schon Verbrechen waren und er nicht für die Meinung der SS gewesen sei. Auf die Frage des Anwalts, ob er an die jüdischen Kinder gedacht habe, als er seine Tochter aufwachsen sah, antwortet Bruno D., dass er das verdrängt und mit seiner Familie nie darüber geredet habe.

Hieran knüpfte ein weiterer Anwalt der Nebenklage an und zitierte einen Mitschnitt aus der Telefonüberwachung von Bruno D. Dabei handelte es sich um einen Anruf der Enkelin bei ihren Großeltern, in dessen Verlauf die Frau von Bruno D. sagte, dass „Opa“ sie auf etwas aufmerksam gemacht habe, dass sie jetzt [am Telefon] nicht sagen könne. Im weiteren Verlauf des Gesprächs sagte sie, dass „Opa“ wegen Juden angeklagt sei, er aber mit „den Juden“ nichts zu tun gehabt habe. Auf dieses Detail angesprochen, entgegnete Bruno D., dass er nichts dazu sagen könne. Mit seiner Frau habe er „darüber“ v.a. nach seiner Vernehmung 1982 gesprochen, aber sonst mit niemandem. Nach der Hausdurchsuchung seien dann aber auch Fragen in der Familie aufgekommen und er habe erzählt, was er gesehen hat.

Auf die Frage eines weiteren Nebenklagevertreters, ob er sich von den anderen SS-Leuten meist ferngehalten habe, antwortete Bruno D., dass er schon in der Schule ein Einzelgänger war und auch in Stutthof als solcher bekannt gewesen sei. Er habe keine freundschaftlichen Beziehungen angefangen und sei alleine gewesen. Auf Verbrechen angesprochen, sagte Bruno D., dass vieles gemunkelt wurde, aber keiner etwas gesehen habe, das wäre ja sonst erzählt worden.

Der Rechtsanwalt von Marek Dunin-Wasowicz sprach dann die von Bruno D. in einer früheren Sit­zung geschilderte Situation auf einem Außenkommando an. Bruno D. bewachte dort ca. zehn Häftlinge, denen er erlaubte sich Fleisch aus einem toten Pferd zu schneiden und mit ins Lager zu nehmen. Bruno D. erklärte hierzu, dass das auch für ihn gefährlich gewesen sei. Die Häftlinge seien an ihn herangetreten und hätten ihn gefragt, ob sie sich Fleisch herausschneiden dürften. Darauf habe er gesagt, dass sie und auch er dran seien, wenn sie erwischt werden. Es sei nicht erlaubt gewesen Häftlinge zu unterstützen. Auf die Frage des Rechtsanwalts, woher er das gewusst habe, sagte Bruno D., dass er das nicht wisse. Es sei ihm aber klar gewesen, dass er bestraft und auf die gleiche Stufe mit den Häftlingen gestellt worden wäre. Der Rechtsanwalt erklärte hierauf, dass er glaubt, dass Bruno D. sehr wohl wusste, wie mit Häftlingen umzugehen war. So entspreche eine frühere Aussage des Angeklagten, wonach er Häftlinge gesiezt habe, genau der Vorgabe, wie sie im Leitfaden für Wachmänner zu finden ist. Dadurch sollte vermieden werden, dass sich das Wachpersonal mit Staatsfeinden auf eine Stufe stellt.

Die Richterin sprach Bruno D. dann noch einmal auf den Hunger im Lager an. Letzterer antwortete, dass der Hunger überall war. Es habe aber auch fitte Häftlinge gegeben, wobei das keine Juden gewesen seien. Auf die Nachfrage der Staatsanwaltschaft, woher er denn wisse, dass es keine Juden waren, entgegnete Bruno D., dass er das einfach so in Erinnerung habe. Die Richterin zitierte in diesem Kontext eine frühere Aussage des Angeklagten, wonach diese Häftlinge kein Deutsch gesprochen haben und damit keine Juden gewesen sein konnten. Bruno D. erklärte, dass er das so nicht gesagt habe. Auf die Frage der Richterin, ob er auch jüdischen Häftlingen erlaubt hätte, Fleisch aus dem Pferd zu schneiden, antwortete Bruno D.: „Warum nicht?“ Die Häftlinge hatten dünne Kleidung getragen und da habe man an Beinen und Armen sehen können, wenn jemand ausgemergelt war. Diese Situation sei während seiner Zeit in Stutthof gleichbleibend gewesen.

Die Verhandlung wurde nun für 20 Minuten unterbrochen.

Nach der Pause wurde einer der Kripo-Beamten vernommen, der die Hausdurchsuchung bei Bruno D. und eine erste Vernehmung des Angeklagten durchgeführt hat. Bei der Durchsuchung sollte Beweismaterial für Bruno D.’s Zeit im KZ Stutthof gesucht werden. Gefunden wurde allerdings nichts. Der Beamte gab an, dass Bruno D. sofort anfangen wollte mit ihm zu sprechen. Daraufhin setzte er sich zu ihm in den Wintergarten und notierte sich die Aussagen von Bruno D. Die Familie des Letzteren schien von der Durchsuchung und den Vorwürfen überrascht gewesen zu sein und habe sich dahingehend geäußert, dass die Polizei mittlerweile ja auch etwas Aktuelleres zu tun hätte. Über die von Bruno D. während der Vernehmung geäußerten Inhalte schien die Familie hingegen nicht überrascht gewesen zu sein. Neben dem Angeklagten waren dessen Frau, Tochter und Schwiegersohn während der Durchsuchung und Vernehmung anwesend. Bruno D., so der Kripo-Beamte, habe ihn direkt angesprochen und gesagt, dass er ihm über seine Zeit in Stutthof erzählen will. Es schien Bruno D. ein Anliegen gewesen zu sein. Die Befragung habe ca. 1 ½ h gedauert. Der Beamte erklärte, dass Bruno D. auf ihn wie ein „ganz normaler Mann“ gewirkt habe, der einfach nur alt, aber geistig fit war. Bruno D. habe ihm dann erzählt, dass er viele Leichen gesehen und von Vergasungen gewusst habe. Als moralische Entlastung habe er angeführt, dass er Häftlingen einmal erlaubt habe, Fleisch aus einem Pferd zu schneiden. Auf die Anmerkung der Richterin, dass er im Vernehmungsprotokoll vermerkt habe, dass Bruno D. Wachdienst in der zweiten Kette geleistet habe und Ausbruchsversuche verhindern sollte, entgegnete der Zeuge, dass das inhaltlich sicher so gesagt worden sei und: „Was soll er denn sonst da machen?“

Der Kripo-Beamte führte weiter aus, dass Bruno D. ihm gegenüber immer wieder erklärt habe, dass er nicht freiwillig in Stutthof gewesen sei, die Leute ihm Leid getan hätten und er keine Möglichkeit gehabt habe, von dort wegzukommen. Für Letzteres habe er aber auch nichts getan. Bruno D. berichtete ihm auch, dass er sehr viele Leichen gesehen und im Lager immer Hunger geherrscht habe. Der Angeklagte habe zwar gesehen, wie Mitgefangene Leichen auf Wagen geworfen haben, Tötungen habe er jedoch nicht beobachtet. Die Richterin zitierte an dieser Stelle erneut aus dem Vernehmungsprotokoll, wonach Bruno D. einmal zu einer Hinrichtung von zwei Häftlingen antreten musste.

Aus dem Protokoll ging auch hervor, dass Bruno D. am 26. April 1945 zusammen mit 20-30 Mann einen Kutter mit Gefangenen nach Holstein begleitet hat. Der Kutter wurde dort an einem größeren Schiff festgemacht. Bruno D., so der der Zeuge, habe ihm geschildert, dass die Häftlinge und Wachmänner auf dieser Fahrt kein Wasser gehabt hätten. Die Häftlinge seien dann geflohen und wieder eingefangen worden. Daran hätte er sich aber nicht beteiligt. Auch mit dem Töten der Häftlinge hätte er nichts zu tun gehabt. Er habe Leichen gesehen, von denen er glaubte, dass sie erschossen worden seien. Auf die Frage der Richterin, ob sich der Angeklagte während der Vernehmung schuldig gefühlt habe, antwortete der Zeuge, dass Bruno D. mit ihm gesprochen habe, „weil ihn das belastet hat“. Er habe den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte Dinge ausgelassen hat, die ihn belasten könnten. Als Bruno D. ihm berichtete, dass er auf die Leute aufpassen sollte, damit sie nicht abhauen, habe dieser wohl nicht gewusst, dass er damit ein Geständnis für Beihilfe liefert. Auf die Nachfrage eines Anwalts der Nebenklage, warum sich Bruno D. so genau an den 26.4.1945 erinnern konnte, wusste der Kripo-Beamte keine Antwort. Bruno D. habe ihm gesagt, dass die Häftlinge „eingesammelt“ wurden, er habe aber nicht nachgefragt, was der Angeklagte damit meint.

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