Bruno D. wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft vernommen. Zu Beginn machte er einen müden Eindruck, seine Aussagen wurden aber nach kurzer Zeit klar und deutlich. Der Staatsanwalt griff eine frühere Äußerung von Bruno D. auf, wonach dieser einmal gesehen habe, wie Menschen aus der Gaskammer in das Krematorium geführt worden seien. Bruno D. konnte sich nicht mehr erinnern, wo die Menschen zuerst hingeführt wurden. Auf dem Wachturm habe er zwar den Geruch des Krematoriums wahrgenommen, aber man habe nicht sehen können, ob das Krematorium auch im Gange war. In seiner Aussage vom 25.10.19 hatte Bruno D. erklärt, gesehen zu haben, wie 10-20 Leute von Männern in weißen Kitteln zur Untersuchung ins Krematorium geführt worden sind. Heute sagte er, dass er nicht wisse, wo diese Menschen abgeblieben sind, sie könnten ja durch einen anderen Ausgang hinausgeführt worden sein. Er wisse auch nicht mehr, inwieweit er das beobachtet habe, es könne sein, dass er währenddessen auf dem Turm abgelöst wurde. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob er erklären könne, warum er sich an einen so banalen Vorgang erinnern könne, antwortete Bruno D., dass „man“ sich auch gefragt habe, was passiert und warum die Leute dorthin geführt wurden.
Der Staatsanwalt kam dann auf den vermeintlichen Herzfehler von Bruno D. zu sprechen, den dieser ebenfalls am 25.10. erwähnt hatte, und warum er dieser Erkrankung keine größere Bedeutung beigemessen habe. Bruno D. erklärte, dass er den Herzfehler bereits als Kind hatte. Den Herzattacken habe er aber keine Bedeutung beigemessen und sei deswegen auch niemals in Behandlung gewesen. Er habe den Herzfehler auch nicht benutzt, um nicht an die Front zu kommen. Bei der Musterung habe der Arzt zu ihm gesagt, er sei „kv“ [kriegsverwendungsfähig], worauf er erwidert habe, dass er das, aufgrund seines Herzfehlers, eigentlich nicht sei. Als der Staatsanwalt nachhakte, warum er das ausgerechnet bei der Musterung geäußert habe, räumte Bruno D. ein, dass er sich dadurch eventuell vor dem Kriegsdienst drücken wollte. Der Staatsanwalt fragte nun, ob das auch der Grund sei, dass er sich nicht aus dem KZ Stutthof versetzen ließ. Bruno D. verneinte die Frage: Solche Überlegungen habe er nicht gemacht. Er habe keine Angst davor gehabt an die Front versetzt zu werden. Eigentlich wollte er ja Bäcker werden, aber dann wurde gesagt, dass alle gebraucht werden, nach Danzig kommen und Gefangene bewachen sollen. Er habe auch gar nichts davon gewusst, dass man einen Antrag stellen konnte, um an die Front versetzt zu werden. Letztlich sei er „dorthin“ versetzt worden, weil er nicht „kv“ war.
Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob er Angst vor Konsequenzen hatte, wenn er nicht weiter mitgemacht hätte, entgegnete Bruno D., dass er davor keine Angst gehabt habe. Die Zwischenfrage der Richterin, wie er sich denn selbst geschadet hätte, beantwortete Bruno D. damit, dass er zur Rechenschaft gezogen worden wäre, wenn er einen Antrag [auf Versetzung] gestellt hätte. „Das war Krieg.“, sagte er und betonte, dass er nach dem Kriegsgesetz bestraft worden wäre. Die Richterin fasste zusammen, dass es sich bei diesen Befürchtungen, lediglich um vage Vorstellungen, aber um nichts Konkretes gehandelt habe. Auf ihre Frage, was er denn getan hätte, wenn ein Häftling geflohen wäre, sagte Bruno D., dass er niemanden erschossen hätte. Er habe auch nichts gelesen, wonach dass seine Aufgabe gewesen sei. Er hätte dem Gefangenen gesagt, dass seine Flucht schlimme Folgen hat und „mal nen Warnschuss“ abgegeben. Vielleicht wäre der Gefangene dann verschwunden. Er hätte jedenfalls niemanden erschossen und in diesem Fall auch keine Angst vor Konsequenzen gehabt: „Da hätte ich mich irgendwie rausgeredet.“ Auch als er einmal aus Neugier einen Blick in das Krematorium geworfen hat, habe er keine Angst vor Konsequenzen gehabt. „Dort“ [am Krematorium] kam er nach seinem Dienst auf dem Wachturm immer vorbei.
Bruno D. wurde anschließend von Anwälten der Nebenklage befragt. Zunächst meldete sich RA Daimagülerzu Wort, der Frau Griesbach vertritt. Der Anwalt fragte Bruno D., was er gedacht hat, wenn er nach dem Krieg Filme über die Shoah gesehen hat und ob er dabei einen Bezug zu sich selbst hergestellt habe. Bruno D. entgegnete, dass er gar nichts gesehen und auch keinen Bezug zu sich selbst hergestellt habe. Auf die Nachfrage des Anwalts, ob er daran gedacht habe, dass er zur Shoah beigetragen habe, antwortete Bruno D., dass er nie daran gedacht habe, dazu etwas beigetragen zu haben. Er sei zwangsweise in der SS gewesen und wenn der Dienst auf dem Wachturm ein Beitrag gewesen sein soll, dann wisse er es auch nicht. Die Verantwortung sieht er bei anderen: „Das waren die Leute, die beim Holocaust dabei waren. Warum sollte ich da dabei gewesen sein?“ Ob er sich mit Rassismus und Antisemitismus nach 1945 auseinandergesetzt bzw. dagegen engagiert hat, wollte RA Daimagüler noch von Bruno D. wissen. Dieser erklärte, dass er „davon nichts mehr wissen wollte“. Bruno D. fragte: „Wie sollte ich etwas tun, wieder gut machen?“ Er habe niemanden verfolgt und nach dem Krieg habe niemand Nachteile durch sein Verhalten gehabt.
Die Sitzung wurde nun für 20 Minuten unterbrochen. Die Richterin erklärte nach der Pause, dass es für die Staatsanwaltschaft und Nebenklage immer wieder die Gelegenheit für Fragen an den Angeklagten geben wird. Bruno D. wurde nun von RA Rückel gefragt, wie er in seine Tätigkeit in Stutthof eingeführt wurde. Darauf antwortete Bruno D., dass er keinerlei Hinweise oder Kurse bekommen habe. Auf eine frühere Äußerung angesprochen, berichtete Bruno D., dass er einmal auf dem Wachturm eingedöst und dabei vom Wachhabenden erwischt worden sei. Dieser habe zu ihm gesagt, dass es ihm morgen früh wie dem Soldaten ergehen werde, der wegen eines Vergehens erschossen wurde. Später habe ihn ein anderer Wachhabender auf den Vorfall angesprochen und gefragt, ob er darüber schon mit anderen Kameraden gesprochen habe. Als er die Frage verneinte, sei es dabeigeblieben und er mit einem „blauen Auge davon gekommen“. Bruno D. betonte, dass ein Wachvergehen mit dem Tode bestraft und er „an die Wand gestellt“ worden wäre. Auf Nachfrage räumte er allerdings ein, dass er nicht wisse wie die Strafe überhaupt ausgefallen wäre. Er wisse auch nicht, ob man davon sprechen kann, dass in Stutthof ein strenges Regiment geherrscht hat. Misshandlungen [von Häftlingen] habe er jedenfalls keine gesehen.
Der Rechtsanwalt von Marek Dunin-Wasowicz fragte Bruno D. dann, ob er Erinnerungen an zwei konkrete Daten habe: An den 8.8.1944, den Tag seiner Einkleidung in Stutthof, und an den 28.8.1944, seinen Geburtstag. An beiden Tagen sind mehrere tausend Menschen nach Stutthof deportiert wurden: Am 8.8.1944 6.800 aus Riga und am 28.8.1944 2.800 aus dem Ghetto Lodz und 3.000 aus Warschau. Bruno D. erklärte, dass er keine Erinnerung an diese Tage habe, auch nicht an seinen Geburtstag, da es in seiner Familie nicht üblich gewesen sei Geburtstage zu feiern. Die Richterin verlas nun einen Beschluss, wonach die Aussagen von Zeugen, die entweder verstorben, zu gebrechlich oder nicht auffindbar sind über das Selbstleseverfahren in den Prozess einfließen. Abschließend erläuterte sie den weiteren Verlauf des Verfahrens: Der Gutachter Stefan Hördler soll so schnell wie möglich gehört werden, Herr Dunin-Wasowicz eventuell am 17.1., Rosa Bloch am 31.1., die Vernehmungsbeamten am 28.1. und der französische Zeuge am 5.2.2020.