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Auschwitz-Komitee gegen Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in der UNO

Erstellt am 1. März 20234. März 2023 von Auschwitz-Komitee

Seit 2012 bringt die russische Regierung einen Resolutionstext zur „Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus“ in die UNO ein. Seitdem hatte sich die Bundesregierung, wie die übrigen EU-Staaten, bei der Abstimmung enthalten. Am 4.11.2022 stimmte sie, wie diese, zum ersten Mal gegen diese Resolution.

Zu den Gründen teilte das Auswärtige Amt dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dennis Rohde auf Anfrage seine Einschätzung mit: „Russland nutzt die Resolution und ihre Beschlussfassung dazu, direkte Nachbarstaaten zu kritisieren und Staaten, die ebenfalls unter dem Nationalsozialismus gelitten haben, Neonazismus zu unterstellen.“ Der auf dem Internetportal „Frag den Staat“ um Auskunft gebetene MdB Rohde zieht daraus den Schluss:

„Damit ist diese Resolution Teil der Propaganda Russlands zur Rechtfertigung des Krieges [gegen die Ukraine].“ Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bundesregierung mit der Ablehnung einer Resolution gegen die „Verherrlichung des Nationalsozialismus“ aus tagespolitischen Gründen einer solchen „Verherrlichung“ keinen Widerstand mehr entgegenzusetzen bereit ist. Das Auschwitz-Komitee in der Bundesrepublik Deutschland kritisiert im Geiste seiner im Jahre 2021 verstorbenen Vorsitzenden Esther Bejarano daher das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in der UNO.

Seiten

  • Benennung des Saales im Stavenhagenhaus nach Esther Bejarano (1924-2021), Überlebende der KZ Auschwitz und Ravensbrück
  • Frieden jetzt!
  • Gedenkseite für Esther Bejarano
  • Im Wortlaut: “Vermächtnis der Überlebenden”
  • Vielen Dank allen Unterstützer*Innen
  • Zur Arbeit des Auschwitz-Komitees in der BRD e.V.

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