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Das Auschwitz-Komitee

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in der Bundesrepublik Deutschland e.V.

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Satzung des Auschwitz-Komitees

„Auschwitz-Komitee in der Bundesrepublik Deutschland e.V.“

§ 1 Name
Die Vereinigung trägt den Namen
„Auschwitz-Komitee in der Bundesrepublik Deutschland“ .
Sie soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach in ihrem Namen den Zusatz „e.V.“.
Der Sitz der Vereinigung ist Hamburg.

§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied der Vereinigung können sein: Ehemalige Auschwitz-Häftlinge, ihre Angehörigen, Angehörige der ermordeten Häftlinge und diejenigen Personen und Vereinigungen, die sich dem Vermächtnis der Häftlinge und der Toten von Auschwitz verpflichtet fühlen.

§ 3 Zweck
Der Zweck der Vereinigung besteht in der Aufklärung über das Vermächtnis der in Auschwitz Ermordeten durch Förderung der Erwachsenenbildung, der Völkerverständigung und der Jugendbildung. Sie klärt auf über die Verbrechen der Faschisten im KZ Auschwitz, über die Verbrechen des Faschismus überhaupt und die Ursachen des Faschismus. Sie trägt bei zur Bekämpfung der menschenfeindlichen Ideologie und Praxis des Faschismus und zur Verteidigung demokratischer Rechte und Freiheiten der Menschen. Sie steht in der Tradition des antifaschistischen Widerstandes 1933 – 1945.

Die Vereinigung trägt durch Bildungsmaßnahmen wie Seminare und Diskussionsveranstaltungen wie durch Erklärungen und Stellungnahmen und andere herkömmliche Formen der Aufklärung dazu bei, Erwachsene und insbesondere jugendliche dazu zu gewinnen, daß Vorurteile gegenüber anderen Völkern abgebaut, der Wille zum Frieden gefördert und die Bereitschaft, gegen den Neofaschismus einzutreten gestärkt wird.

Die Vereinigung ist überparteilich.

§ 4 Organisation
Die Organe des „Auschwitz-Komitees in der Bundesrepublik Deutschland“ sind:
a) Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§ 5
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Sie beschließt über die ihr in dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben, erörtert die vom Vorstand veranlagten und geplanten Vorhaben, beschließt den Haushaltsplan und erteilt dem Vorstand Entlastung.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn es der Vorstand für erforderlich hält oder wenn es ein Viertel der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung beantragt.

Über jede Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 6
Ort und Zeitpunkt der Mitgliederversammlung sind den Mitgliedern 14 Tage vor dem anberaumten Termin brieflich mitzuteilen und Anträge der Mitglieder sollen eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein.

§ 7
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

Er führt zwischen den Mitgliederversammlungen die Geschäfte und informiert sowohl die Mitglieder als auch die Öffentlichkeit über die Haltung der Vereinigung zu den sich aus der Satzung ergebenden Fragen und Aufgaben.

§ 8
Der Vorstand entscheidet über die Neuaufnahmen von Mitgliedern. Seine Entscheidung kann von der Mitgliederversammlung geändert werden.

Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.

§ 9
Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 5 Mitgliedern und wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Kassierer. Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind entweder der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende oder der/die Kassierer/in.

Der Vorstand tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.

§ 10
Ein Mitglied kann jederzeit aus der Vereinigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand austreten. Der Austritt wird mit Zugang der Erklärung wirksam.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß beschließt der Vorstand. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann der/die Betroffene die Entscheidung der nächstfolgenden Mitgliederversammlung anrufen.

§ 11 Finanzmittel
Die Aufbringung der Mittel für die Vereinigung erfolgt durch Spenden und Sammlungen.

Das Auschwitz-Komitee in der Bundesrepublik Deutschland e.V. dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 52 der Abgabenordnung. Die Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Das Auschwitz- Komitee in der Bundesrepublik Deutschland e.V. verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele und unterhält keinen eigenen Geschäftsbetrieb. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Mitglieder, auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 12 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an die Stiftung Auschwitz-Komitee (Stiftung des bürgerlichen Rechts), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Hamburg, den 28. Juni 1986
Geändert am 04. September 2011

Ich kann mir nichts Schlimmeres vorstellen, als dass die Erfahrung meiner Generation in Vergessenheit gerät. Dann wären alle Opfer des Faschismus und des Krieges, alles, was wir erlitten haben, umsonst gewesen. Aber ihr seid da. Wir bauen auf euch. Ich vertraue euch, liebe Freundinnen und Freunde! Eine bessere Welt ist möglich.

Esther Bejarano - 6. September 2019

Ihr habt keine Schuld an dieser Zeit. Aber ihr macht euch schuldig, wenn ihr nichts über diese Zeit wissen wollt. Ihr müsst alles wissen, was damals geschah. Und warum es geschah.

Esther Bejarano

Das Haus brennt – und Sie sperren die Feuerwehr aus.

Esther Bejarano - 25. November 2019

Wer gegen Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen.

Esther Bejarano - 17. November 2015

Wir können froh sein, dass wir eine Antifa haben.

Esther Bejarano - 16. Dezember 2019

Um den Antisemitismus zu stoppen, müssen wir neue Wege gehen und immer und immer wieder miteinander reden, über alles nachdenken und richtig miteinander reden über das, was wir erreichen wollen.

Peggy Parnass - 10. Januar 2021

Den Faschismus an seiner Wurzel zu packen, ganz frei und offen die Probleme anzusprechen, und dennoch voller Respekt vor der Würde und Freiheit der Anderen – das ist eine der großen Aufgaben, an denen die Gesellschaft auf Gedeih und Verderb nicht scheitern darf.

Esther Bejarano - 24. Januar 2021

Solidarisch gegen den Hass. Wir sagen: Wir sind nicht allein. Wir sind viele. Macht mit, denn wer schweigt, stimmt zu! Wegsehen ändert nichts. Schaut hin – handelt!

Esther Bejarano - 5. Februar 2017

Am 8. Mai wäre dann Gelegenheit, über die großen Hoffnungen der Menschheit nachzudenken: über Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – und Schwesterlichkeit.

Esther Bejarano - 26. Januar 2020

Der 8. Mai ist ein Tag der Hoffnung, ein Tag des Nachdenkens!

Esther Bejarano - 26. Januar 2020

Der 8. Mai muss ein Feiertag werden. Arbeiten wir daran!

Esther Bejarano - 3. Mai 2021

"Erinnern heißt handeln" bedeutet für mich, für uns, heute aktiv zu sein, uns mit den Verhältnissen auseinanderzusetzen, bevor es wieder zu spät ist für eine Gegenwehr gegen rechts.

Esther Bejarano - 3. Januar 2019

Ich habe versprochen:
Ich werde mein ganzes Leben dafür kämpfen, dass es keine Faschisten, keine Nazis mehr gibt. Nirgendwo.

Esther Bejarano

Bitte, bitte schweigt nicht, wenn ihr Unrecht seht.
Seid solidarisch! Helft einander! Achtet auf die Schwächsten!
Bleibt mutig! Ich vertraue auf die Jugend, ich vertraue auf euch!
Nie wieder Faschismus – nie wieder Krieg!

Esther Bejarano - 3. Mai 2021

Aus der Erfahrung unseres Lebens sagen wir:
Nie mehr schweigen, wegsehen wie und wo auch immer Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit hervortreten!
Erinnern heißt handeln!

Esther Bejarano

Ich kann mir nichts Schlimmeres vorstellen, als dass die Erfahrung meiner Generation in Vergessenheit gerät. Dann wären alle Opfer des Faschismus und des Krieges, alles, was wir erlitten haben, umsonst gewesen.
Aber ihr seid da. Wir bauen auf euch. Ich vertraue euch, liebe Freundinnen und Freunde! Eine bessere Welt ist möglich!

Esther Bejarano - 6. September 2019

Ich appelliere an alle Menschen:
Bitte, bitte schweigt nicht
wenn ihr Unrecht seht.

Esther Bejarano

Ich werd’ so lange singen, bis es keine Nazis mehr auf der Welt gibt.

Esther Bejarano

Zum Nachlesen

  • Der Stutthof-Prozess

Seiten

  • Benennung des Saales im Stavenhagenhaus nach Esther Bejarano (1924-2021), Überlebende der KZ Auschwitz und Ravensbrück
  • Frieden jetzt!
  • Gedenkseite für Esther Bejarano
  • Im Wortlaut: „Vermächtnis der Überlebenden“
  • Vielen Dank allen Unterstützer*Innen
  • Zur Arbeit des Auschwitz-Komitees in der BRD e.V.

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