Verlesung der Aussagen von zwei Nebenklägerinnen, Plädoyer des Staatsanwalts Zu Beginn kündigt die Richterin an, dass sie die Zeugenaussagen von zwei Nebenklägerinnen verlesen wird, beides hochbetagte Frauen, die heute in Israel bzw. den USA leben und aus Altersgründen die Reise zum Prozess nach Hamburg nicht antreten können. Bei der ersten Zeugin handelt es sich um…
PRESSEMITTEILUNG: Untragbare Äusserungen des amtierenden Geschäftsführers der Stiftung Sächsische Gedenkstätten müssen Konsequenzen haben
Wir vom Auschwitz-Komitee haben uns der Forderung der Sächsischen Landesarbeitsgemeinschaften, den AG der KZ-Gedenkstätten und dem Forum der Landesarbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten, Erinnerungsorte und -initiativen in Deutschland angeschlossen und unterstützen die Forderung nach personellen Konsequenzen für Siegfried Reiprich, den amtierenden Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Nach seinen wiederholten geschichtsvergessenen Entgleisungen und Relativierungen der Verbrechen des NS-Regimes…
39. Verhandlungstag, Mittwoch, 01.07. 2020
Das Gericht lehnte den Antrag des Verteidigers, ein sozial-psychologisches Gutachten einzuholen, ab. Waterkamp hatte es damit begründet, dass D. zu Befehl und Gehorsam erzogen worden sei und ihn die Führung der zweiten Kompanie der Wachmannschaft besonders stark in Richtung „Geist der Kameradschaft“ beeinflusst habe. D. seien daher subjektiv keine anderen Handlungsoptionen sichtbar gewesen. Dass Gericht…
37. Verhandlungstag, Freitag, 19.06.2020
Heute wurde die Befragung des Gutachters Dr. Stefanos Hotamanidis fortgesetzt, der die Jugend Bruno Ds (nur bis zum 18. Geburtstag, also nur wenige Wochen des KZ-Dienstes) begutachtete. Dies ist der zweite Sitzungstag mit ihm, über den ersten gibt es keinen Bericht. Der Verteidiger Waterkamp fragte, ob die damalige Volljährigkeit mit 21 bedeute, dass damals die…
35. Verhandlungstag, Dienstag, 09.06.2020
Der Antrag von Verteidiger Waterkamp wurde verlesen. Bruno D. sei nach den Regeln von Befehl und Gehorsam erzogen. Daher habe er subjektiv keine Handlungsoption. Auch kam D. in eine geschlossene Gruppe, wurde emotional einbezogen und hatte aufgrund seiner Jugendlichkeit keine Möglichkeit, andere Optionen zu erkennen. Schon in der Kindheit hatte er keinen Austausch von Standpunkten…