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Gedenkort Hannoverscher Bahnhof © Auschwitz-Komitee/AHR

Hannoverscher Bahnhof: Hamburg hat ein Problem

Erstellt am 22. Juni 202118. Januar 2022 von Auschwitz-Komitee

Gemeinsame Erklärung zum Verfahren um das Dokumentationszentrum Hannoverscher Bahnhof: das Auschwitz-Komitee, die Rom und Cinti Union Hamburg und der Landesverein der Sinti in Hamburg mahnen.

In Hamburg entsteht ein Dokumentationszentrum zur Erinnerung an die Deportationen von Sinti und Roma und Jüdinnen und Juden in der NS-Zeit. Die Stadt hat sich entschlossen, diesen Erinnerungsort in einem von privaten Investoren errichteten und betriebenen Bürohaus unterzubringen. Nach den Erfahrungen und Auseinandersetzungen um das Stadthaus, die ehemalige Gestapo-Zentrale, hat Hamburg im Jahre 2017 mit dem privaten Investor einen Dauernutzungsvertrag abgeschlossen, der im § 14, 1 eine Nutzungsbeschränkung für den Vermieter festschreibt:

„Der Eigentümer verpflichtet sich, das Gebäude nicht selbst oder durch Dritte in einer Weise zu nutzen oder nutzen zu lassen, die in der öffentlichen Wahrnehmung und insbesondere in der Wahrnehmung der Opfer des Nationalsozialismus und ihrer Interessenorganisationen (…) (1) im Konflikt mit dem Zweck des Dokumentationszentrums (…) steht oder (2) der Ausstrahlung eines Gedenkorts abträglich ist.“

Im Januar 2021 wurde bekannt, dass in das Gebäude des zukünftigen Dokumentationszentrums Hannoverscher Bahnhof die Firma Wintershall Dea einziehen will. Die Kulturbehörde hat dazu die Verbände der Verfolgten und Ermordeten im Februar 2021 befragt. Einhellig wurde festgestellt, dass eine Vermietung an Wintershall Dea nicht mit dem Nutzungsvertrag des Gebäudes für das Dokumen­tationszentrum vereinbar ist und der vermietende Investor gegen die Vereinbarung verstoßen hat. Wir erwarten, dass die Hansestadt Hamburg und ihre Vertragspartner geschlossene Verträge einhalten.

Im Konfliktfall ist im Dauernutzungsvertrag ein Schiedsverfahren vorgesehen. Kulturbehörde und Investor haben stattdessen ein Mediationsverfahren initiiert, an dem sich auch die Verbände beteili­gen sollen, obwohl sie keine Vertragsparteien sind. Lösungsvorschläge, die verhindern, dass das Dokumentationszentrum durch eine nicht vereinbarte Nutzung des darüber befindlichen Gebäudes Schaden nimmt, wurden nicht gemacht.

Die Firma Wintershall ist nicht geeignet für eine Hausgemeinschaft mit uns: Die Firma hat die Nationalsozialisten schon vor 1933 unterstützt, profitierte von der “Arisierung”, von der Aufrüstung und Ausplünderung der okkupierten Länder und der Ausbeutung von Zwangsarbeiter*innen. Heute gehört sie zu 67 % der BASF, einem Nachfolgekonzern der IG Farben AG, die das erste firmeneigene KZ Auschwitz-Monowitz errichtet – und das tödliche Gas Zyklon B in die Vernichtungslager geliefert hat.

Esther Bejarano, Überlebende der KZ Auschwitz und Ravensbrück, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees in der BRD e. V., sagt: “Das ist eine Zumutung für die Überlebenden und ihre Angehörigen und eine Missachtung der Millionen Ermordeten: Kein Gedenkort unter einem Dach mit einem Konzern mit dieser NS-Vergangenheit! Wir können und werden uns nicht damit abfinden!”

Arnold Weiß, erster Vorsitzender des Landesvereins der Sinti in Hamburg e. V., erklärt dazu: „Es ist unsere moralische Pflicht, für die verfolgten Menschen, die nicht mehr unter uns weilen, zu sprechen. Eine Firma, die für Mord und Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft steht, darf nicht Platz finden über einem Dokumentationszentrum. Unserer Ansicht nach verjährt Mord nicht!“

Die Aufgabe der Verbände der Verfolgten der NS-Zeit besteht darin, für ein würdiges Gedenken an die Ermordeten und eine umfassende Aufklärung über die Verbrechen zu streiten. Es ist nicht Aufgabe der Verbände, sich an privatrechtlichen Auseinandersetzungen über Vertragsinhalte zwischen Hamburg und privaten Investoren zu beteiligen. Aber wir erwarten die Einhaltung der Verträge seitens der Vertragsparteien sowohl vom vermietenden Investor als auch von der Freien und Hansestadt Hamburg.

Nachtrag aus aktuellem Anlass: Wir haben sehr kurzfristig davon erfahren, dass bei den damaligen Vertragsverhandlungen ein Passus, der die jetzige Situation hätte verhindern können, von der Stadt bewusst aus dem Vertrag genommen und durch den jetzigen Text ersetzt wurde. Die RCU e.V., die Jüdische Gemeinde Hamburg, die Liberale Jüdische Gemeinde und die Stolperstein-Biographie-Gruppe haben sich inzwischen ebenfalls aus der Mediation zurück gezogen.

Auschwitz-Komitee in der BRD e. V., RCU e. V., Landesverein der Sinti in Hamburg e. V.

Weitere Informationen


  • Gedenken am Gedenkort Hannoverscher Bahnhof
  • Erklärung: Die Wahrnehmung der Opfer
  • Die Last der Verantwortung
  • ERKLÄRUNG zum Dokumentationszentrum denk.mal Hannoverscher Bahnhof

Seiten

  • Benennung des Saales im Stavenhagenhaus nach Esther Bejarano (1924-2021), Überlebende der KZ Auschwitz und Ravensbrück
  • Frieden jetzt!
  • Gedenkseite für Esther Bejarano
  • Im Wortlaut: “Vermächtnis der Überlebenden”
  • Vielen Dank allen Unterstützer*Innen
  • Zur Arbeit des Auschwitz-Komitees in der BRD e.V.

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